Konzern-Anhang

Sonstige Angaben

44. Long-Term Incentive Programm (ab 2020 Performance Share Plan PSP)

Long-Term Incentive Programm

Mit Wirkung vom 1. Januar 2010 wurde das Long-Term Incentive Programm (LTIP) für den Vorstand und Führungskräfte eingeführt.

In Abhängigkeit von bestimmten Erfolgszielen wird jährlich eine bestimmte Stückzahl an virtuellen Aktien (sogenannte Performance Shares) zugeteilt. Die Zielerreichung wird über vier Jahre ermittelt (Performance-Zeitraum), die Auszahlung erfolgt bar unmittelbar am Ende des Performance-Zeitraums von vier Jahren.

Die Anzahl der tatsächlich zugeteilten virtuellen Aktien hängt vom Grad der Zielerreichung zweier Erfolgsziele ab:

  • Earnings per Share (EPS) (Zielgewichtung 70 %) – Dieses interne Erfolgsziel wird im Vergleich zwischen dem tatsächlich erreichten durchschnittlichen EPS im Performance-Zeitraum und dem gewichteten durchschnittlichen Plan-EPS zum Zeitpunkt der Auslobung ermittelt.
  • Rang Total Shareholder Return MDAX (TSR) (Zielgewichtung 30 %) – Mit dem TSR wird die Entwicklung von Aktien über einen bestimmten Zeitraum unter Berücksichtigung der angefallenen Dividenden und der Kursentwicklung bemessen. Es handelt sich somit um ein marktabhängiges Erfolgsziel.

Zum 1. Januar der Jahre 2017 bis 2019 wurden dem Vorstand und den leitenden Mitarbeitern im Fraport-Konzern jeweils eine Tranche zugesagt. Die Tranchen für den Vorstand und für die leitenden Mitarbeiter unterscheiden sich bei der Berechnung des Zielerreichungsgrads für die Erfolgsziele in der Gewichtung der einzelnen Jahre des Performance-Zeitraums.

Performance Share Plan

Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 wurde als langfristige Performance-Vergütung für den Vorstand das bisherige Long-Term Incentive Programm (LTIP) in einen Performance Share Plan (PSP) mit einer unveränderten Performance-Periode von vier Jahren umgestaltet. Dabei wurde zunächst der dreijährige Long-Term Strategy Award in das bisherige LTIP überführt, um die Vergütung noch nachhaltiger und langfristiger aufzustellen.

Die langfristige Performance Vergütungs-Komponente besteht aus einem Performance Share Plan mit einer vierjährigen Performance-Periode. Bei Planbeginn wird jedem Vorstandsmitglied ein im Dienstvertrag festgelegter Zielbetrag in € als Zuteilungswert in Aussicht gestellt. Dieser Betrag wird durch den initialen Fair Value (das heißt den finanzmathematisch ermittelten Zeitwert nach dem Rechnungslegungsstandard IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütung“) je Performance Share zum Beginn der Performance-Periode dividiert, woraus sich die vorläufige Zahl zugeteilter virtueller Performance Shares ergibt.

Die Zielerreichung für den Performance Share Plan bemisst sich anhand von zwei Leistungskriterien, dem Gewinn pro Aktie (Earnings Per Share – EPS) und der relativen Aktienrendite (Total Shareholder Return – TSR) gegenüber den Unternehmen des MDAX.

  • Das Kriterium Earnings per Share (EPS) wird als internes, finanzielles Leistungsziel genutzt und mit einer Gewichtung von 70 % berücksichtigt. Das Leistungskriterium EPS setzt Anreize, profitabel und gewinnorientiert zu wirtschaften. Dies bildet die Grundlage für ein nachhaltiges und langfristiges Wachstum der Fraport AG, sichert die Finanzierungsfähigkeit notwendiger Investitionen und stellt somit die Erreichung wichtiger strategischer Ziele sicher. Langfristiges Wachstum hilft der Fraport AG damit auch bei der Realisierung des Ziels, sich als Europas bester Flughafenbetreiber zu etablieren und zugleich weltweit Maßstäbe im Wettbewerb zu setzen. Bei der Ermittlung der Zielerreichung des EPS wird ein aus der strategischen Planung abgeleiteter Zielwert mit dem tatsächlich erreichten EPS-Wert verglichen. Dabei wird der Durchschnitt der während der Performance-Periode ermittelten jährlichen Ist-EPS-Werte mit dem durchschnittlichen Plan-EPS verglichen. Entspricht der durchschnittliche Ist-EPS-Wert dem durchschnittlichen Plan-EPS (Zielwert), beträgt der Zielerreichungsgrad 100 %. Liegt der durchschnittliche Ist-EPS-Wert 25 % unterhalb des Zielwerts, beträgt der Zielerreichungsgrad 50 %. Liegt der durchschnittliche Ist-EPS-Wert mehr als 25 % unterhalb des Zielwerts, beträgt der Zielerreichungsgrad 0 %. Liegt der durchschnittliche Ist-EPS-Wert 25 % oder mehr oberhalb des Zielwerts, beträgt der Zielerreichungsgrad 150 %. Zwischen den Punkten entwickelt sich der Zielerreichungsgrad linear.
  • Als weiteres Leistungskriterium wird mit dem relativen Total Shareholder Return (TSR) ein externes, auf den Kapitalmarkt ausgerichtetes Leistungskriterium genutzt, das mit 30 % gewichtet wird. Der relative TSR berücksichtigt die Entwicklung des Aktienkurses von Fraport zuzüglich fiktiv reinvestierter Brutto-Dividenden im Vergleich zu einer vordefinierten Vergleichsgruppe. Der relative TSR verknüpft die Interessen von Vorstand sowie Aktionären und integriert eine relative Erfolgsmessung in das Vorstandsvergütungssystem. Somit wird ein Anreiz zur langfristigen Outperformance der relevanten Vergleichsgruppe geschaffen. Die Fraport AG verfolgt das Ziel, eine attraktive Kapitalanlage für Aktionäre zu sein, und incentiviert daher überdurchschnittlichen Erfolg am Kapitalmarkt. Die Zielerreichung für den relativen TSR basiert auf einem Vergleich mit dem MDAX. Der Aufsichtsrat erachtet den MDAX als eine angemessene Vergleichsgruppe, da die Fraport AG in diesem Index gelistet ist und der MDAX aus Unternehmen mit einer vergleichbaren Größe besteht. Für die Berechnung des TSR in der Performance-Periode der Aktie der Fraport AG sowie des MDAX wird für jedes Jahr der Performance-Periode jeweils das arithmetische Mittel der Schlusskurse über die letzten 30 Börsenhandelstage vor Beginn eines Jahres der Performance-Periode sowie über die letzten 30 Börsenhandelstage vor Ende eines Jahres der Performance-Periode ermittelt, durch die vier Jahre einer Performance-Periode gemittelt und in Relation gesetzt. Bei der Ermittlung des arithmetischen Mittels der Schlusskurse zum Ende der Performance-Periode werden zudem die fiktiv reinvestierten Brutto-Dividenden berücksichtigt. Die Zielerreichung beträgt 100 %, wenn die TSR-Performance der Aktie der Fraport AG der TSR-Performance der Vergleichsgruppe entspricht. Liegt die TSR-Performance der Aktie der Fraport AG 25 Prozentpunkte unterhalb der TSR-Performance des MDAX, beträgt die Zielerreichung 50 %. Liegt die TSR-Performance der Aktie der Fraport AG mehr als 25 % unterhalb der TSR-Performance des MDAX, beträgt die Zielerreichung 0 %. Liegt die TSR-Performance der Aktie der Fraport AG 25 Prozentpunkte oder mehr über der TSR-Performance des MDAX, beträgt die Zielerreichung 150 %. Zielerreichung zwischen den festgelegten Zielerreichungspunkten werden linear berücksichtigt.

Für alle zwischen den Geschäftsjahren 2014 bis 2019 ausgelobten Performance Shares ist die LTIP-Zahlung auf 150 % des Produkts aus den Performance Shares der Ziel-Tranche multipliziert mit dem relevanten Börsenkurs zum Ausgabezeitpunkt begrenzt. Der relevante Börsenkurs zum Ausgabezeitpunkt entspricht dabei dem gewichteten Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel oder einem Xetra ersetzenden vergleichbaren Handelssystem an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main im Monat Januar des Geschäftsjahres, in dem der jeweilige Performance-Zeitraum beginnt.

Für alle ab dem Geschäftsjahr 2020 ausgelobten Performance Shares werden bei Planbeginn für die Dauer der vierjährigen Performance-Periode Leistungskriterien gesetzt. Die Leistungskriterien erlauben eine Zielerreichung in der Bandbreite von 0 % bis 150 %. Nach Ablauf der vierjährigen Performance-Periode wird die Zielerreichung der Leistungskriterien festgestellt und die finale Anzahl der virtuellen Performance Shares bestimmt. Die Auszahlungshöhe wird durch die Multiplikation der ermittelten finalen Anzahl an Performance Shares mit dem dann geltenden durchschnittlichen Kurs der Fraport AG-Aktie der letzten drei Monate vor Ende der Performance-Periode zuzüglich der während der Performanceperiode pro Aktie ausgezahlten Dividenden berechnet. Der auszuzahlende Wert der Performance Shares ist damit abhängig von der Zielerreichung der Leistungskriterien sowie dem für die Auszahlung maßgeblichen Aktienkurs. Der maximale Auszahlungsbetrag ist für jede Tranche beim Vorstand auf 150 % und bei den Führungskräften auf 125 % des bei Planbeginn maßgeblichen Zuteilungswertes begrenzt.

Im Geschäftsjahr 2022 wurden 100.624 virtuelle Aktien ausgegeben. Zum 31. Dezember 2022 wird eine Rückstellung für die noch laufenden LTIP Tranchen in Höhe von 1,9 Mio € und das PSP in Höhe von 3,0 Mio € ausgewiesen.

Bedingt durch die Marktabhängigkeit der Fair Value Bewertung ergab sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 ein aufwandswirksamer Effekt von 1,1 Mio € (im Vorjahr Aufwand: 5,8 Mio €), welcher im Personalaufwand erfasst wurde. Davon entfallen 0,7 Mio € (im Vorjahr: 3,8 Mio €) auf Vorstände und 0,4 Mio € (im Vorjahr: 2,0 Mio €) auf die leitenden Angestellten der Fraport AG.

Entwicklung der Fair Values der virtuellen Aktien für den Vorstand und die leitenden Mitarbeiter

Tranche

Fair Value 31.12.2022
Vorstand

Fair Value 31.12.2022
Leitende Mitarbeiter

Fair Value 31.12.2021
Vorstand

Fair Value 31.12.2021
Leitende Mitarbeiter

Alle Angaben in €

Geschäftsjahr 2019

34,01

36,55

52,10

56,60

Geschäftsjahr 20201)

9,45

10,61

17,06

16,11

Geschäftsjahr 20212)

39,39

32,14

46,95

35,72

Geschäftsjahr 2022

25,75

22,20

42,53

33,54

1) Fair Value für den Vorstand seit dem Geschäftsjahr 2020 i.R. des PSP berechnet

2) Fair Value für die leitenden Angestellten ab dem Geschäftsjahr 2021 erstmals im Rahmen des PSP berechnet

Zum 1. Januar 2019 wurden dem Vorstand und den leitenden Mitarbeitern im Fraport-Konzern jeweils eine Tranche zugesagt. Die Tranchen für den Vorstand und für die leitenden Mitarbeiter unterscheiden sich bei der Berechnung des Zielerreichungsgrads für die Erfolgsziele in der Gewichtung der einzelnen Jahre des Performance-Zeitraums. Seit dem Geschäftsjahr 2020 ist die Gewichtung der einzelnen Tranchen sowohl für den Vorstand als auch den leitenden Mitarbeiter gleich.

Die Zielerreichung für die jeweiligen Leistungskriterien der Tranchen ab dem Geschäftsjahr 2020 werden nach Planende (2023) im darauffolgenden Vergütungsbericht veröffentlicht.

Rahmenbedingungen der virtuellen Aktien

Die virtuellen Aktien der Tranche 2022 wurden am 1. Januar 2022 ausgegeben. Die Laufzeit beträgt vier Jahre bis zum 31. Dezember 2025.

Die Höhe der Auszahlung je virtueller Aktie entspricht dem gewichteten Durchschnitt der Schlusskurse der Fraport-Aktie im Xetra-Handel an den ersten 30 Börsenhandelstagen, die unmittelbar auf den letzten Tag des Performance-Zeitraums folgen. Ab dem Geschäftsjahr 2021 entspricht die Höhe der Auszahlung aus dem PSP dem gewichteten Durchschnitt der Schlusskurse der Fraport-Aktie im Xetra-Handel in den letzten drei Kalendermonaten vor dem Ende der Performance-Periode zuzüglich der während der Performance-Periode gezahlten Dividenden.

Der Anspruch auf die PSP-Zahlung entsteht mit der Billigung des Konzern-Abschlusses für das letzte Geschäftsjahr des Performance-Zeitraums durch den Aufsichtsrat. Die Zahlung erfolgt dann binnen eines Monats.

Die Bewertung der virtuellen Aktien erfolgt auf Basis des Fair Values je Aktie einer Tranche. Für die Ermittlung des Fair Values kommt eine Monte-Carlo-Simulation zum Einsatz. Dabei wird eine Simulation der lognormalverteilten Prozesse für den Kurs der Fraport-Aktie durchgeführt, um entsprechend den Erfolgszielen die relevante Zahlung zu bestimmen.

Die Berechnung des Fair Values der in den Geschäftsjahren 2019 bis 2022 zu bewertenden virtuellen Aktien erfolgte auf Basis der folgenden Annahmen:

Zum jeweiligen Bewertungszeitpunkt wurde mit einem kontinuierlichen Zero-Zinssatz gerechnet. Die Zinssätze wurden aus Zinsstrukturen für Bundesanleihen mit einer Laufzeit von ein bis zehn Jahren berechnet.

Für zukünftige Dividendenzahlungen werden als Berechnungsbasis die öffentlich verfügbaren Schätzungen von insgesamt zehn Banken verwendet. Aus diesen Schätzungen werden arithmetische Mittel für die Dividenden ermittelt.

Für die Berechnung wird die historische Volatilität herangezogen. Die Ermittlung erfolgt auf Basis von täglichen Xetra-Schlusskursen für die Fraport AG und ab dem Geschäftsjahr 2020 auch für den MDAX.

Als Zeitfenster für die Ermittlung der Volatilität wird die Restlaufzeit des LTIP beziehungsweise des PSP zugrunde gelegt.

45. Eventualverbindlichkeiten

Haftungsverhältnisse

in Mio €

31.12.2022

31.12.2021

Bürgschaften

2,1

2,5

Garantien

1.721,1

673,5

davon Vertragserfüllungsgarantien

1.644,3

585,0

Sonstige Eventualverbindlichkeiten

89,9

79,6

Gesamt

1.813,1

755,6

Die abgeschlossenen Garantien resultieren überwiegend aus den jeweiligen Vertragsbedingungen im Zusammenhang mit nationalen und internationalen Beteiligungsprojekten.

Die Garantien enthalten mit 1.644,3 Mio € überwiegend Vertragserfüllungsgarantien, von denen die wesentlichsten nachfolgend erläutert werden.

Zum Stichtag 31. Dezember 2022 bestehen Vertragserfüllungsgarantien im Zusammenhang mit den beiden im Jahr 2015 abgeschlossenen Dienstleistungskonzessionsverträgen für insgesamt 14 griechische Regionalflughäfen in Höhe von 31,2 Mio € (im Vorjahr: 37,8 Mio €). Garantien mit den damit zusammenhängenden Bautätigkeiten (im Vorjahr: 29,4 Mio €) und der Finanzierung (im Vorjahr: 7,3 Mio €) existieren nicht mehr. Beide Garantien sind aufgrund vertraglicher Erfüllungen und Vereinbarungen in 2022 erloschen.

Im Dezember 2021 haben die Fraport AG und ihr Partnerunternehmen TAV Airports Holding in einem Bieterverfahren den Zuschlag für die neue Konzession zum Betrieb des türkischen Flughafens Antalya erhalten (vgl. Tz 22). Diese neue Konzession läuft von 2027 bis 2051. Im Zuge dieses Erwerbs musste die Konzessionsgesellschaft Fraport TAV Antalya Yatırım Yapım ve İşletme A.Ş. mit Unterzeichnung des Konzessionsvertrags am 28. Dezember 2021 eine Vertragserfüllungsgarantie gegenüber der türkischen Luftfahrtbehörde als Konzessionsgeber vorlegen. Diese Garantie wird aktuell durch die türkische Ziraat Bank gestellt und durch die Gesellschafter entsprechend ihrer Anteile im Konsortium rückbesichert (Fraport-Anteil: 38,3 Mio €).

Im ersten Quartal 2022 wurde im Zusammenhang mit dieser neuen Konzession in Antalya eine Vorauszahlung auf die Konzessionsgebühr in Höhe von 1.812,5 Mio € an den türkischen Konzessionsgeber geleistet. Hierfür hat die Konzessionsgesellschaft eine Finanzierung in Höhe von 1.225,0 Mio € über ein Bankenkonsortium aufgenommen. Zur Finanzierung der vertraglich verpflichtenden Ausbautätigkeiten am Standort Antalya wurden weitere Finanzmittel von Banken in Anspruch genommen, so dass die Betriebsgesellschaft zum Stichtag Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von insgesamt circa 1.361,0 Mio € zeigt. Die Fraport AG, als Gesellschafterin, hat entsprechend ihrem Anteil eine Finanzierungsgarantie zugunsten des Bankenkonsortiums in Höhe von insgesamt 687,3 Mio € begeben.

Im Zusammenhang mit der aktuell bestehenden Konzession am Flughafen Antalya, Türkei, an der die Fraport AG zu 50% beteiligt ist, wurden 2022 vertragsgemäß die Gesellschaftergarantien von bislang 150,0 Mio € (75,0 Mio € Fraport-Anteil) auf 125,0 Mio € (62,5 Mio € Fraport-Anteil) für ein bestehendes Darlehen (Finanzierung durch die türkische Akbank beziehungsweise als ausreichende Bank die spanische Banco Santander) reduziert. Weiterhin besteht im Zusammenhang mit dem Engagement eine Garantie in Höhe von 3,8 Mio € (im Vorjahr: 5,6 Mio €).

Betreffend die Konzessionsverträge in Porto Alegre und Fortaleza, Brasilien, bestehen Garantien in Höhe von 401,7 Mio € (im Vorjahr: 376,4 Mio €).

Zwischen der GMR Holdings Private Ltd., der Fraport AG und der ICICI Bank Ltd. wurde im Zusammenhang mit der Modernisierung, dem Ausbau und dem Betrieb des Flughafens in Delhi, Indien, eine Vertragserfüllungsgarantie in Höhe von 3.000 Mio INR beziehungsweise 34,0 Mio € (im Vorjahr: 35,6 Mio €) abgeschlossen, die jedoch eine Rückhaftung auf die Fraport AG ausschließt. Sollte allerdings der Vertragspartner GMR Holdings Private Ltd. seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, ist es aufgrund der Tatsache, dass die Fraport AG Vertragspartei ist, nicht ausgeschlossen, dass die Fraport AG in Anspruch genommen werden kann.

Für den Betrieb des Flughafens in Lima, Peru, beträgt die Vertragserfüllungsgarantie im Zusammenhang mit dem Konzessionsvertrag zum Bilanzstichtag 24,6 Mio € (im Vorjahr 14,6 Mio €). Die Höhe der Garantie wird regelmäßig angepasst und ist abhängig von den bereits erfüllten Investitionsverpflichtungen der Tochtergesellschaft in Lima

Bei den Konzern-Gesellschaften Fraport USA bestehen Vertragserfüllungsgarantien von insgesamt 7,0 Mio € (im Vorjahr: 6,8 Mio €) im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Entwicklung von kommerziellen Terminalflächen an verschiedenen US-amerikanischen Flughäfen.

Bei der Konzern-Gesellschaft Fraport Twin Star Airport Management AD besteht eine Vertragserfüllungsgarantie in Höhe von 7,5 Mio € (im Vorjahr 7,5 Mio €) im Zusammenhang mit dem Betrieb der Flughäfen in Varna und Burgas, Bulgarien.

Die sonstigen Eventualverbindlichkeiten beinhalten unter anderem eine Haftung der Fraport AG für Mietzahlungen der Lufthansa Cargo Aktiengesellschaft an die ACC Animal Cargo Center Frankfurt GmbH im Falle der Ausübung eines Sonderkündigungsrechts der Lufthansa Cargo Aktiengesellschaft in Höhe von 6,5 Mio € (im Vorjahr: 7,1 Mio €) sowie Eventualverbindlichkeiten bei der Konzern-Gesellschaft Lima aus Steuerrisiken in Höhe von 6,9 Mio € (im Vorjahr: 13,1 Mio €). Unter die sonstigen Eventualverbindlichkeiten fallen im Jahr 2022 auch mögliche Ansprüche der lokalen Behörden gegen die brasilianische Fraport-Gesellschaft in Porto Alegre für die Umsiedlung/den Bau alternativer Wohngebäude für die Bewohner der an das Flughafengelände angrenzenden Siedlung “Vila Nazare“. Die Umsiedlung ist vollständig abgeschlossen. Trotz einer möglichen Aktivierung dieser Aufwendungen sind diese unter den Haftungsverhältnissen auszuweisen. In Summe handelt es sich bei diesem Sachverhalt um umgerechnet 68,5 Mio € (im Vorjahr 52,9 Mio €).

Von den Eventualverbindlichkeiten bestehen in Höhe von 107,1 Mio € (im Vorjahr: 120,1 Mio €) Verpflichtungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen sowie Verpflichtungen im Zusammenhang mit assoziierten Unternehmen in Höhe von 34,0 Mio € (im Vorjahr: 35,6 Mio €).

46. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Stichtag bestehen sonstige Verpflichtungen in Höhe von 144,4 Mio € (im Vorjahr 48,4 Mio €). Diese entfallen im Wesentlichen auf Verpflichtungen aus einem langfristigen Liefervertrag für den Bezug von Kälte und Wärme in Höhe von 59,1 Mio €, (im Vorjahr: 24,0 Mio €) mit der Mainova AG. Die sonstigen Verpflichtungen enthalten in Höhe von 80,1 Mio € (im Vorjahr: 5,3 Mio €) Verpflichtungen gegenüber Gemeinschaftsunternehmen.

In den abgeschlossenen Konzessionsverträgen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Flughäfen Varna und Burgas, Bulgarien, Lima, Peru, Fortaleza und Porto Alegre, Brasilien, sowie der 14 griechischen Regionalflughäfen sind umsatzabhängige Konzessionsabgaben sowie weitere betragsmäßig nicht festgelegte Investitionsverpflichtungen in Flughafeninfrastruktur vereinbart worden (siehe auch Tz. 49).

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten neben dem Bestellobligo weiterhin zukünftige Aufwendungen aus bestehenden Miet- und Leasingverträgen über Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie technische Anlagen und Maschinen. Für diese Verträge wurden aus Wesentlichkeitsgründen keine Nutzungsrechte nach IFRS 16 angesetzt. Die Verträge werden wie Operate Leases im Aufwand erfasst.

Bestellobligo für Investitionen

in Mio €

31.12.2022

31.12.2021

Bestellungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

1.387,3

1.234,3

Das Bestellobligo für immaterielle Vermögenswerte umfasst einen unwesentlichen Anteil an der Gesamtsumme.

Operate Leases

in Mio €

31.12.2022

31.12.2021

Miet- und Leasingverträge

bis zu 1 Jahr

6,7

6,9

länger als 1 und bis zu 5 Jahren

7,2

8,0

länger als 5 Jahre

0,1

0,0

Gesamt

14,0

14,9

47. Risikomanagement

Fraport ist Marktpreisrisiken im Wesentlichen durch Veränderungen von Währungskursen und Zinssätzen ausgesetzt. Der Konzern unterliegt darüber hinaus Kreditrisiken. Ferner bestehen Liquiditätsrisiken, die im Zusammenhang mit den Kredit- und Marktpreisrisiken stehen oder mit einer Verschlechterung des operativen Geschäfts beziehungsweise mit Störungen an den Finanzmärkten einhergehen. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risiken zu überwachen sowie durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. Dazu werden, je nach Einschätzung des Risikos, ausgewählte Sicherungsinstrumente eingesetzt. Grundsätzlich werden jedoch nur die Risiken gesichert, die Auswirkungen auf den Cash Flow des Konzerns haben. Neu abgeschlossene derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich als Sicherungsinstrumente genutzt, das heißt, zum Beispiel für Handelszwecke kommen sie nicht zum Einsatz.

Die Berichterstattung an den Vorstand in Bezug auf die Risikopositionen erfolgt im Rahmen des Risikofrüherkennungssystems einmal pro Quartal. Zusätzlich erhält der Vorstand Controlling und Finanzen monatlich einen aktuellen Finanzbericht mit allen wesentlichen Finanzrisikopositionen. Diese sind auch Gegenstand des monatlichen Treasury Committee Meetings (TCM), an dem der Vorstand Controlling und Finanzen sowie Vertreter des Finanzbereichs teilnehmen. Im Rahmen der Konzern-Finanzrichtlinie werden unter anderem die Prozesse des Risikocontrollings sowie der Einsatz von Finanzinstrumenten geregelt. Diese Regelungen beinhalten auch Vorgaben für eine eindeutige Funktionstrennung hinsichtlich der operativen Finanzaktivitäten, deren Abwicklung und Buchführung sowie für das Controlling der Finanzinstrumente. Die Leitlinien, die den Risikomanagement-Prozessen zugrunde liegen, zielen auf eine geeignete Limitierung und Kontrolle der Risiken sowie deren Überwachung ab. Die Leitlinien sowie die Systeme werden regelmäßig überprüft und an aktuelle Markt- und Produktentwicklungen angepasst.

Zu weiteren Ausführungen wird auf das Kapitel „Risiko- und Chancenbericht“ im zusammengefassten Lagebericht verwiesen.

Kreditrisiko

Aus dem operativen Geschäft sowie aus bestimmten Finanzpositionen resultiert für Fraport ein Ausfallrisiko. Den aus den Finanzpositionen entstehenden Kreditausfallrisiken wird durch eine breite Diversifizierung der Kontrahenten und Emittenten sowie eine regelmäßige Überprüfung von deren Bonität und den sich daraus ableitenden Limiten entgegengesteuert. Es entspricht der Risikopolitik des Unternehmens, dass Finanzanlagen und Derivateabschlüsse grundsätzlich nur bei Emittenten und Kontrahenten mit Bonität von mindestens „BBB–“ erfolgen. Sofern es während der Haltedauer der Anlage oder der Laufzeit des Derivats zu einem Downgrade in den Bereich schlechter als „BBB–“ kommt, wird unter Berücksichtigung der verbleibenden Restlaufzeit im Einzelfall eine Entscheidung zum weiteren Umgang mit der Anlage oder dem Derivat getroffen. Es wird ein niedriges Kreditrisiko angenommen, sofern der Schuldner eines finanziellen Vermögenswerts bei Erstansatz beziehungsweise am Bilanzstichtag ein externes Rating mit „Investment Grade“ aufweist.

Das maximale Kreditrisiko zum Bilanzstichtag wird im Wesentlichen durch die Buchwerte der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte wiedergegeben. Die Höhe der Fremdkapitalinstrumente entspricht dem Kreditrisiko der Wertpapiere und Schuldscheindarlehen. Zum Bilanzstichtag gliedern sich die wesentlichen Wertpapiere und Schuldscheindarlehen wie folgt:

Gliederung der Fremdkapitalinstrumente

in Mio €

31.12.2022

31.12.2021

Fremdkapitalinstrumente

1.281,7

901,5

Die Bruttobuchwerte der Wertpapiere und Schuldscheindarlehen weisen folgende langfristige Emittentenratings auf:

Emittentenrating Wertpapiere und Schuldscheindarlehen

in Mio €

31.12.2022

31.12.2021

AAA

6,2

0,0

AA+

5,1

5,5

AA

38,9

29,1

AA–

187,3

45,1

A+

252,6

76,4

A

161,5

197,7

A–

93,9

66,3

BBB+

252,6

191,7

BBB

192,6

228,1

BBB–

87,4

61,6

BB

0,0

0,0

Nicht geratet

3,6

0,0

Gesamt

1.281,7

901,5

Das Kreditrisiko aus den liquiden Mitteln (zum Bruttobuchwert) besteht ausschließlich gegenüber Banken. Hier werden kurzfristige Geldanlagen unterhalten. Die Banken, bei denen liquide Mittel unterhalten werden, haben folgende langfristige Emittentenratings:

Emittentenrating liquide Mittel

in Mio €

31.12.2022

31.12.2021

AAA

0,0

0,0

AA+

0,0

0,0

AA

0,0

0,0

AA–

389,0

210,0

A+

631,7

713,2

A

300,8

332,4

A–

629,4

1.016,2

BBB+

159,7

181,0

BBB

3,6

2,7

BBB–

0,8

0,4

BB+

0,0

0,0

BB

0,0

0,0

BB–

16,2

9,9

B+

0,0

0,0

B

0,0

0,9

B–

451,8

193,9

CCC+

0,0

0,0

Nicht geratet

2,2

2,3

Gesamt

2.585,2

2.662,9

Liquiditätsrisiko

Fraport generiert finanzielle Mittel vorwiegend durch das operative Geschäft und externe Finanzierungen. Die Mittel dienen vorrangig zur Finanzierung von Investitionen in Sachanlagevermögen und in immaterielle Vermögenswerte.

Der operative Cash Flow, die vorhandenen liquiden Mittel (diese umfassen Zahlungsmittel sowie kurzfristig liquidierbare Wertpapiere und andere Finanzinstrumente) sowie kurz- und langfristige Kreditlinien und -zusagen geben eine ausreichende Flexibilität, um die Liquidität des Fraport-Konzerns sicherzustellen.

Aufgrund der Diversifizierung sowohl der Finanzierungsquellen als auch der liquiden Mittel und finanziellen Anlagen besteht kein Konzentrationsrisiko im Bereich der Liquidität.

Das operative Liquiditätsmanagement umfasst einen Cash-Concentration-Prozess, durch den eine tägliche Zusammenführung von liquiden Mitteln des überwiegenden Teils der in Deutschland ansässigen Konzern-Gesellschaften erfolgt. Dadurch können Liquiditätsüberschüsse und -anforderungen entsprechend den Bedürfnissen einzelner Konzern-Gesellschaften optimal gesteuert werden. In das kurz- und mittelfristige Liquiditätsmanagement werden die Fälligkeiten finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten sowie Schätzungen des operativen Cash Flows einbezogen.

Die folgende Fälligkeitsübersicht zeigt, wie die Cash Flows der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022 die künftige Liquiditätssituation des Konzerns beeinflussen.

Liquiditätsprofil zum 31.12.2022

in Mio €

Summe

2023

2024

2025 – 2029

2030 – 2034

2035 ff.

Zins

Tilgung

Zins

Tilgung

Zins

Tilgung

Zins

Tilgung

Zins

Tilgung

Originäre Finanzinstrumente

Finanzschulden

12.622,1

236,0

1.199,9

221,3

1.433,6

824,7

6.101,1

317,2

1438,9

143,6

705,8

Leasingverbindlichkeiten

264,2

47,6

41,1

0

136

0

8,3

0

31,2

Konzessionsverbindlichkeiten

2.037,4

48,1

25,8

263,8

305,9

1.393,8

Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen

506,7

444,4

52,7

9,4

0,2

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

100,6

88,6

4,7

0,1

7,2

Derivative Finanzinstrumente

Zinsswaps

0,7

0,3

0,2

0,2

davon Trading

0,7

0,3

0,2

0,2

davon Hedge Accounting

Das Liquiditätsprofil zum 31. Dezember 2021 stellte sich wie folgt dar:

Liquiditätsprofil zum 31.12.2021

in Mio €

Summe

2022

2023

2024 – 2028

2029 – 2033

2034 ff.

Zins

Tilgung

Zins

Tilgung

Zins

Tilgung

Zins

Tilgung

Zins

Tilgung

Originäre Finanzinstrumente

Finanzschulden

11.366,4

182,0

555,9

174,9

862,8

701,3

6.069,3

279,2

1.889,1

125,7

526,2

Leasingverbindlichkeiten

289,6

0

49,3

42,8

0

154,8

0

10,6

0

32,1

Konzessionsverbindlichkeiten

2.519,4

0

24,6

0

41,3

0

288,2

0

357,3

0

1.808,0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen

370,6

0

298,8

0

57,4

0

12,0

0

2,4

0

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

76,5

0

55,8

0

10,5

0

0

0

10,2

Derivative Finanzinstrumente

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Zinsswaps

17,4

4,1

0

3,2

0

7,8

0

2,2

0

0,1

0

davon Trading

4,5

1,4

0

1,3

0

1,8

0

0

0

davon Hedge Accounting

12,9

2,7

0

1,9

0

6,0

0

2,2

0

0,1

0

In die Ermittlung der undiskontierten Zahlungen wurden alle Finanzinstrumente einbezogen, für die zum Abschlussstichtag vertragliche Vereinbarungen abgeschlossen sind. Sofern der Vertragspartner eine Zahlung zu verschiedenen Zeitpunkten abrufen kann, ist der früheste Fälligkeitstermin berücksichtigt. Für die Ermittlung der Zinszahlungen für variabel verzinste originäre Finanzverbindlichkeiten sowie die Nettozahlungen der derivativen Finanzinstrumente wurden die jeweiligen aus der Zinskurve zum Bilanzstichtag abgeleiteten Forward-Zinssätze verwendet. Für die Ermittlung der Zinszahlungen für originäre Finanzverbindlichkeiten in Fremdwährung wurden die jeweiligen Forward-Kurse verwendet.

In Projektfinanzierungen von ausländischen Konzern-Gesellschaften sind für diese Art von Finanzierungen typische Kreditklauseln enthalten. Dazu zählen unter anderem Regelungen, nach denen bestimmte Schuldendeckungsquoten sowie Kennzahlen des Verschuldungsgrads und der Kreditlaufzeiten einzuhalten sind. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Kreditklauseln kann zu Ausschüttungsrestriktionen beziehungsweise zur vorzeitigen Fälligstellung der Finanzierungen oder zum Nachschuss von Eigenkapital führen. Darüber hinaus wurden für die Besicherung der Projektfinanzierung Verpfändungen, beispielsweise der Unternehmensanteile oder der mit den Dienstleistungskonzessionen in Verbindung stehenden Vermögenswerten, vereinbart.

In besonderen zweckgebundenen Darlehen der Fraport AG sind Kreditklauseln unter anderem hinsichtlich Änderungen in der Gesellschafterstruktur und der Beherrschung der Gesellschaft enthalten. Sofern sich durch derartige Veränderungen nachweislich die Bonität der Fraport AG verschlechtert, haben die Darlehensgeber ab einer bestimmten Schwelle das Recht, die Darlehen vorzeitig fällig zu stellen.

Zum Stichtag befanden sich die meisten Gesellschaften im Einklang mit den Bestimmungen der Finanzierungsverträge. Für Gesellschaften, die die geforderten Finanzkennzahlen nicht einhalten konnten, wurden zum 31. Dezember 2022 im Einklang mit den dafür vorgesehenen Regelungen in den Finanzierungsverträgen Einigungen mit den finanzierenden Banken erzielt.

Währungsrisiko

Aus der internationalen Ausrichtung des Fraport-Konzerns folgt, dass das operative Geschäft sowie die berichteten Finanzergebnisse und die Zahlungsströme Risiken aus Wechselkursschwankungen ausgesetzt sind. Währungskursrisiken bestehen im Konzern vor allem in Umsätzen in Fremdwährungen, die nicht durch währungskongruente Ausgaben in derselben Währung gedeckt sind. Daraus resultiert ein Cash-Flow-Risiko zwischen den Umsätzen in Fremdwährung und der funktionalen Währung. Aktiv gesteuert werden ausschließlich die Transaktionsrisiken, die Auswirkungen auf den Cash Flow haben. Diese bestehen im Wesentlichen zwischen US-Dollar (US-$) und Peruanischem Nuevo Sol (PEN). Um die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen im operativen Geschäft zu reduzieren, wird das Transaktionsrisiko fortlaufend bewertet und gegebenenfalls durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten abgesichert. Der Abschluss der Finanzinstrumente obliegt den Konzern-Gesellschaften und erfolgt in Abstimmung mit der Treasury-Abteilung der Fraport AG. Die Bewertung der Transaktionsrisiken erfolgt durch Sensitivitätsanalysen. Die den Analysen zugrunde liegenden Berechnungskurse resultieren aus dem Mittelwert des jeweiligen Währungskurses im Betrachtungszeitraum abzüglich beziehungsweise zuzüglich einer Standardabweichung. Werden bei einer Abweichung von 10 % diese Annahmen unterstellt, hätten sich im Berichtsjahr folgende Auswirkungen auf das Periodenergebnis ergeben:

Währungskurssensitivität

Risiko in Mio €

31.12.2022

31.12.2021

Gewinn vor Steuern

Verlust vor Steuern

Gewinn vor Steuern

Verlust vor Steuern

US-$/PEN

0,40

0,40

0,26

0,26

Darüber hinaus resultieren im Konzern Effekte aus der Währungsumrechnung von Fremdwährungsvermögenswerten oder -verbindlichkeiten in Euro beziehungsweise aus der Konsolidierung von Konzern-Gesellschaften, die nicht in Euro bilanzieren. Diesem translatorischen Risiko wird, so weit wie möglich, durch das Prinzip des Natural Hedge begegnet.

Zinsänderungsrisiko

Der Fraport-Konzern unterliegt Zinsänderungsrisiken aus einer Vielzahl von originären und derivativen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie aus zukünftig geplanten Kapitalaufnahmen.

Im Zusammenhang mit den im Bestand befindlichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wird grundsätzlich das Ziel einer fristenkongruenten Refinanzierung verfolgt. Steuerungsrelevant ist das Zinsänderungsrisiko innerhalb der nächsten zwölf Monate. Dazu wird dieses quartalsweise gemessen und an den Finanzrisikoausschuss berichtet. Zur Ermittlung des Risikos werden Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Diese stellen die Auswirkungen von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie auf das Eigenkapital dar. Als Zinsänderung wird die maximale historische Leitzinsschwankung für die jeweilige Währung und für den entsprechenden Zeitraum zugrunde gelegt beziehungsweise die maximale historische Schwankung des Zehn-Jahres-Euroswapsatzes. Dabei wird die absolute Abweichung betrachtet.

Zur Begrenzung der Zinsänderungsrisiken dürfen einfache derivative Finanzinstrumente wie Zinsswaps, Floors und Swaptions eingesetzt werden.

Den Sensitivitätsanalysen liegen folgende Annahmen zugrunde:

Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis oder Eigenkapital aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Die Sensitivitätsanalyse für diese Finanzinstrumente geht von einer Parallelverschiebung der Zinskurve um 169 Basispunkte in einem Zeitraum von zwölf Monaten aus.

Aus allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung resultieren keine Auswirkungen auf das Periodenergebnis oder das Eigenkapital des Fraport-Konzerns.

Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit variabler Verzinsung, die nicht als Grundgeschäfte im Rahmen eines Cash Flow Hedges gegen Zinsänderungsrisiken designiert sind, wirken sich auf das Zinsergebnis aus und gehen demzufolge in die Berechnung der ergebnisbezogenen Sensitivitäten ein. Betrachtet wird die jeweilige Netto-Finanzposition je Währung. Als Zinssatzsensitivitäten liegen folgende Annahmen zugrunde: Euro (EUR): 3,25 Prozentpunkte; US-Dollar (US-$): 4,25 Prozentpunkte; Türkische Lira (TRY): 15,75 Prozentpunkte; Peruanische Nuevo Sol (PEN): 6,00 Prozentpunkte; Saudischer Riyal (SAR): 4,00 Prozentpunkte; Bulgarischer Lew (BGN): 5,22 Prozentpunkte; Hongkong-Dollar (HKD): 5,25 Prozentpunkte; Brasilianischer Real (BRL): 10,50 Prozentpunkte. Die einzelnen Sensitivitäten werden anschließend zu einer ergebnisbezogenen Sensitivität in Euro aggregiert.

Marktzinssatzänderungen von Zinsderivaten, die nicht in eine Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 eingebunden sind, haben Auswirkungen auf das sonstige Finanzergebnis und werden daher bei den ergebnisbezogenen Sensitivitäten berücksichtigt. Als maximale Schwankungsbreite wird von einer Parallelverschiebung der Zinskurve um 169 Basispunkte in einem Zeitraum von zwölf Monaten ausgegangen.

Ausgehend von den Beständen und der Struktur der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2022 und unter den getroffenen Annahmen resultiert bei einem Marktzinsanstieg (einer Marktzinssenkung) eine ergebnisbezogene Sensitivität von 8,6 Mio € (im Vorjahr: 28,2 Mio €). Das heißt, das Finanzergebnis hätte sich hypothetisch um 8,6 Mio € erhöht (reduziert). Diese hypothetische Ergebnisauswirkung ergäbe sich aus den potenziellen Effekten aus Zinsderivaten in Höhe von 1,0 Mio € (im Vorjahr: 1,7 Mio €) sowie einem verbesserten (verschlechterten) Zinsergebnis aus originären variabel verzinsten Netto-Finanzpositionen von 7,6 Mio € (im Vorjahr: 26,5 Mio €).

Zinssensitivität auf das Finanzergebnis (169 Basispunkte)

Zinssensitivität
in Mio €

Davon aus derivativen
Finanzinstrumenten

Davon aus originären
Finanzinstrumenten

31.12.2022

8,6

1,0

7,6

31.12.2021

28,2

1,7

26,5

Die eigenkapitalbezogene Sensitivität beträgt 39,7 Mio € (im Vorjahr: 47,9 Mio €). Unter Verwendung der getroffenen Annahmen wäre bei einem Zinsanstieg (einer Zinssenkung) das Eigenkapital entsprechend um 39,7 Mio € höher (niedriger).

Geht man bei dem aktuellen Zinsumfeld von einer Parallelverschiebung der Zinskurve um 107 Basispunkte (im Vorjahr: 33 Basispunkte) in einem Zeitraum von zwölf Monaten aus, ergibt sich folgende ergebnisorientierte Zinssensitivität:

Zinssensitivität auf das Finanzergebnis im aktuellen Zinsumfeld

Zinssensitivität
in Mio €

Davon aus derivativen
Finanzinstrumenten

Davon aus originären
Finanzinstrumenten

31.12.2022

8,2

0,6

7,6

31.12.2021

26,8

0,3

26,5

Die eigenkapitalbezogene Sensitivität für 107 Basispunkte (im Vorjahr: 33 Basispunkte) beträgt –25,1 Mio € (im Vorjahr:
–9,4 Mio €). Unter Verwendung der getroffenen Annahmen wäre bei einem Zinsanstieg (einer Zinssenkung) das Eigenkapital entsprechend um -25,1 Mio € höher (niedriger).

Kapitalmanagement

Die Ziele des Konzerns im Hinblick auf das Kapitalmanagement liegen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung sowie einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Als kapitalmarktorientiertes Unternehmen mit einem fortlaufenden Investitionsbedarf überwacht Fraport die Entwicklung der Finanzverschuldung anhand von Kennzahlen, die das EBITDA ins Verhältnis zur Netto-Finanzverschuldung (Net Debt) beziehungsweise zum Zinsaufwand (Interest Expense) setzen und verfolgt darüber hinaus sehr aufmerksam die Entwicklung auf den verschiedenen Finanzierungsmärkten.

Die Bestandteile der Steuerungskennzahlen sind wie folgt definiert:

Bestandteile der Steuerungskennzahlen

Net Debt (Netto-Finanzverschuldung)

kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
+ langfristige Finanzverbindlichkeiten

– liquide Mittel

– kurzfristig liquidierbare Positionen der „anderen Finanzanlagen“
und „sonstigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte“

EBITDA

Betriebliches Ergebnis + Abschreibungen

Interest Expense (Zinsaufwand)

Zinsaufwand

Die Kennzahlen haben sich im Betrachtungszeitraum wie folgt entwickelt:

Verschuldungskennzahlen

Kennzahlen

Schwellenwert/
Bandbreite

31.12.2022

31.12.2021

Net Debt/EBITDA

Max. 5 x

6,9

8,4

EBITDA/Interest Expense

Min. 3 – 4 x

3,3

2,8

Infolge des unvorhersehbaren Ausmaßes der Coronavirus-Pandemie und der signifikant negativen finanziellen Entwicklung im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit konnten die dargestellten Bandbreiten beziehungsweise Schwellenwerte in Bezug auf die Verschuldungskennzahlen teilweise nicht eingehalten werden. Im Geschäftsjahr 2022 wird angesichts der weiterhin auf niedrigem Niveau erwarteten operativen Entwicklung und den voranschreitenden Bautätigkeiten, insbesondere am Standort Frankfurt und in Lima, eine weitere Erhöhung der Netto-Finanzschulden erwartet. Infolgedessen liegt die Kennzahl Netto-Finanzschulden zu EBITDA im Konzern voraussichtlich im hohen einstelligen Bereich. Es wird jedoch erwartet, dass sich diese Kennzahl aufgrund der erwarteten Verbesserung des Konzern-EBITDA wieder dem Zielwert von fünf annähert.

Die Fraport Malta Business Ltd. finanziert auf Basis einer Financial Institution Licence sowohl von der Fraport AG kontrollierte Unternehmen als auch Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen im Konzern. Im Zusammenhang mit der bestehenden Financial Institution Licence bestehen Mindestkapitalanforderungen aufgrund regulatorischer Vorgaben. Insbesondere hinsichtlich der Darlehensvergabe an Gesellschaften, bei denen die Fraport AG direkt oder indirekt nur einen Minderheitenanteil besitzt, sind spezielle, von der Gesellschaft zum Bilanzstichtag eingehaltene Mindestkapitalanforderungen im Verhältnis zur vergebenen Darlehenssumme pro Darlehen zu beachten. Die Mindestkapitalanforderungen waren während des Geschäftsjahres 2022 durchgehend erfüllt. Das Kapitalmanagement erfolgt durch die Gesellschaft unter Berücksichtigung der von der EU und der maltesischen Finanzaufsicht gesetzten regulatorischen Rahmenbedingungen.

48. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und dem Land Hessen

Neben den in den Konzern-Abschluss einbezogenen Konzern-Gesellschaften steht der Konzern im Rahmen seiner üblichen Geschäftstätigkeit auch mit nicht einbezogenen Unternehmen sowie assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen in Beziehung, die als dem Konzern nahestehende Unternehmen im Sinne von IAS 24 gelten. So unterhält die Fraport AG zahlreiche Geschäftsbeziehungen zum Land Hessen und der Stadt Frankfurt am Main sowie deren Mehrheitsbeteiligungen. Zu den nahestehenden Unternehmen und Behörden mit wesentlichen Geschäftsbeziehungen zählen die Mainova AG und deren Tochterunternehmen. Darüber hinaus enthielten die sonstigen betrieblichen Erträge im Geschäftsjahr 2021 den vom Bund und dem Land Hessen gleichermaßen gewährten Ausgleich für die im ersten Lockdown 2020 entstandenen Vorhaltekosten (siehe auch Tz. 7). Die vom Land Hessen in diesem Zusammenhang gebilligte Ausgleichszahlung belief sich auf 79,9 Mio €.

Alle Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen sind zu marktüblichen Bedingungen, wie mit einem fremden Dritten, abgeschlossen worden. Den an Behörden erbrachten Leistungen liegen grundsätzlich Selbstkostenpreise zugrunde. Der Umfang der jeweiligen Geschäftsbeziehungen ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:

Beziehung zu nahestehenden Unternehmen und dem Land Hessen

in Mio €

Mehrheitsanteilseigner

Gemeinschafts-
unternehmen

Assoziierte
Unternehmen

Unternehmen, die
von Mehrheits-
anteilseignern
beherrscht und
maßgeblich
beeinflusst
werden

Land Hessen

Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH

Umsatzerlöse

2022

0,9

0,2

98,7

4,9

19,6

2021

0,8

0,4

87,7

6,2

19,0

Bezogene Lieferungen und Leistungen

2022

1,7

7,5

6,5

14,5

80,8

2021

1,3

8,1

10,9

12,8

47,6

Zinsen

2022

0,0

0,0

0,8

0,1

0,0

2021

0,0

0,0

0,2

15,3

0,0

Forderungen

2022

0,0

0,0

10,5

0,5

0,0

2021

0,0

0,1

5,6

79,9

0,0

Darlehensforderungen

2022

0,0

0,0

27,7

0,0

0,0

2021

0,0

0,0

14,5

76,1

0,0

Verbindlichkeiten

2022

0,1

0,0

37,4

2,5

4,7

2021

0,0

0,2

16,3

2,8

4,1

Die Darlehensforderungen beziehungsweise Forderungen gegenüber assoziierte Unternehmen im Geschäftsjahr 2021 beinhalteten im Wesentlichen das Darlehen und die Zinsforderungen gegenüber der Thalita Trading Ltd.. Im Zusammenhang mit den bestehenden Sanktionsmaßnahmen gegen Russland infolge des Ukraine-Kriegs erfolgte zum 30. Juni 2022 die vollständige Abschreibung der Forderungen im Berichtszeitraum (siehe Tz. 22).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinschaftsunternehmen beinhalten insbesondere erhaltene Vorabdividenden für das Geschäftsjahr 2022.

Bezüglich der Eventualverbindlichkeiten und sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber Gemeinschaftsunternehmen wird auf Tz. 45 und Tz. 46 verwiesen. Zu den sonstigen Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen siehe Tz. 46.

Beziehungen zu nahestehenden Personen

Als nahestehende Personen im Sinne von IAS 24 sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ihre Familienangehörigen definiert.

Die nach IAS 24 anzugebende Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und des Aufsichtsrats.

Diese wurden wie folgt vergütet:

Vergütung des Managements

Mio €

2022

2021

Gehälter und sonstige kurzfristige Leistungen

7,5

4,3

Abfindungsleistungen

0,0

0,0

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

1,1

1,4

Sonstige langfristige Leistungen

0,0

0,0

Aktienbasierte Vergütungen

2,9

3,2

Gesamt

11,5

8,9

Die Angabe der Gehälter und sonstigen kurzfristigen Leistungen enthält für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ausschließlich die Vergütung für ihre Aufsichtsratstätigkeit. Darüber hinaus erhalten sie eine marktübliche Vergütung im Rahmen ihrer Arbeitnehmertätigkeit.

Die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beinhalten den Dienstzeitaufwand aus Pensionsrückstellungen für die aktiven Vorstände.

Der Ausweis der aktienbasierten Vergütungen beinhaltet den im Geschäftsjahr 2022 gewährten Zuwendungsbetrag für den Performance Share Plan (PSP, siehe auch Tz. 54).

Zum Geschäftsjahresende bestanden ausstehende Salden für die Tantieme der Vorstandsmitglieder in Höhe von 3,4 Mio € (im Vorjahr: 3,3 Mio €).

Mit einem ehemaligen Vorstandsmitglied besteht ein Vertrag zur Erbringung von Beratungsleistungen mit einem Vertragsvolumen im Berichtsjahr < 0,2 Mio €. Der Vertrag ist zu marktüblichen Konditionen geschlossen.

Für Aufsichtsratsmitglieder bestehen ausstehende Salden im Zusammenhang mit gebildeten Rückstellungen in Höhe von 0,9 Mio €.

49. Betriebsgenehmigung und Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

Folgenden Konzern-Gesellschaften im Fraport-Konzern wurden Dienstleistungslizenzen oder ähnliche Genehmigungen erteilt, die der Öffentlichkeit Zugang zu wichtigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen gewähren:

Fraport AG

Der hessische Minister für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr hat am 20. Dezember 1957 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr gemäß § 7 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung vom 21. August 1936 die Genehmigung zum Betrieb des Verkehrsflughafens Frankfurt Main erteilt. Die Genehmigung ist zeitlich nicht beschränkt und wurde zuletzt mit Bescheid vom 29. Oktober 2012 an das Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens, insbesondere hinsichtlich der Landebahn Nordwest, unter Berücksichtigung der dazu ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, angepasst.

Dem Recht zum Betrieb des Flughafens stehen verschiedene in der Genehmigung festgeschriebene Verpflichtungen gegenüber. Demnach hat die Fraport AG unter anderem den Flughafen jederzeit in betriebssicherem Zustand zu erhalten, die für die Überwachung der Luftfahrt erforderlichen Einrichtungen und Zeichen zur Regelung des Luftverkehrs auf dem Flughafen bereitzustellen und zu unterhalten sowie einen den besonderen Betriebsverhältnissen Rechnung tragenden Feuer- und Brandschutz sicherzustellen. Mit der vorgenannten Anpassung und Ergänzung der Genehmigung wurden die 1971 erstmals vorgenommenen und zwischenzeitlich fortgeschriebenen Einschränkungen des Nachtluftverkehrs und die Betriebsbeschränkungen für Luftfahrzeuge, die bestimmte Lärmschutzvorschriften des International-Civil-Aviation-Organization-(ICAO-)Abkommens nicht erfüllen, auch außerhalb der Nachtzeit für die Zivilluftfahrt am Flughafen Frankfurt Main weiter verschärft. Darüber hinaus bestehen aufgrund der baulichen Erweiterungen des Flughafens um die Landebahn Nordwest gesetzliche Ansprüche auf passiven Schallschutz und Außenwohnbereichsentschädigung.

Die Gesellschaft erhebt von den Fluggesellschaften, die den Flughafen Frankfurt Main anfliegen, sogenannte „Verkehrs-Entgelte“ für die Bereitstellung der Verkehrsinfrastruktur. Diese Verkehrs-Entgelte teilen sich auf in genehmigungspflichtige Flughafen-Entgelte und nicht genehmigungspflichtige übrige Entgelte.

  • Die gemäß § 19b LuftVG genehmigungspflichtigen Flughafen-Entgelte sind zu unterscheiden in Start- und Lande-Entgelte inklusive Lärmkomponente und Emissions-Entgelt, Abstell-Entgelte, Passagier- und Sicherheits-Entgelte sowie seit 1. Juli 2012 Entgelte zur Finanzierung von passiven Schallschutzmaßnahmen (Lärmzuschläge). Die zuständige Genehmigungsbehörde für den Flughafen Frankfurt Main ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW). Die Höhe der Entgelte ist in einer diesbezüglichen Entgeltordnung geregelt und wird in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) veröffentlicht.
  • Ab dem 1. Januar 2022 erfolgte eine durchschnittliche Erhöhung der Flughafenentgelte um 4,3 % sowie eine weitere Spreizung der lärmabhängigen Entgelte. Darüber hinaus enthält die Entgeltordnung ein Anreizprogramm „Recovery Program FRA 2022“ für Airlines mit dem Ziel, nach den pandemiebedingten Einbrüchen einen zügigen Wiederanstieg des Passagiervolumens am Flughafen Frankfurt Main zu fördern.
  • Zum 1. Januar 2023 tritt eine neue Entgeltordnung in Kraft, die eine durchschnittliche Erhöhung der Flughafenentgelte um 4,9 % sowie einem weiteren Anstieg der Lärmzuschläge vorsieht. Auch das Anreizprogramm für Airlines „Recovery Program FRA 2023“ ist in der Entgeltordnung 2023 enthalten.
  • Flughafen-Entgelte machten im Berichtsjahr 34,76 % (im Vorjahr: 28,97 %) der Umsatzerlöse der Fraport AG aus.
  • Die nicht genehmigungspflichtigen übrigen Entgelte sind in Entgelte für zentrale Bodenverkehrsdienst-Infrastruktureinrichtungen und Bodenverkehrsdienst-Entgelte zu unterscheiden. Der Bereich der Bodenverkehrsdienste auf dem Vorfeld wurde aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben zum 1. November 1999 (faktische Öffnung 15. April 2000) in der Form für den Wettbewerb geöffnet, dass neben der Fraport AG ein weiterer Drittabfertiger zugelassen wurde. Die Leistungen im Bereich der Zentralen Bodenverkehrsdienst-Infrastruktureinrichtungen sind weiterhin vom Wettbewerb ausgeschlossen (Monopolbereich) und in der Verrechnung an die Fluggesellschaften vollständig von den Leistungen der Bodenverkehrsdienste abgegrenzt. Von den Umsatzerlösen der Fraport AG im Jahr 2022 entfielen auf die Bodenverkehrsdienste 16,22 % (im Vorjahr: 17,60 %) und auf Infrastrukturentgelte 13,35 % (im Vorjahr: 11,33 %).

Über die Verkehrs-Entgelte hinaus erzielt die Fraport AG im Wesentlichen Umsatzerlöse aus Umsatzabgaben, der Vermietung und Parkierung sowie Sicherheitsleistungen. Diese – keinen Genehmigungsauflagen unterliegenden – Einnahmen umfassten im Berichtsjahr 35,67 % (im Vorjahr: 42,10 %) der gesamten Umsatzerlöse der Fraport AG.

Fraport Twin Star Airport Management AD

Am 10. September 2006 haben Fraport Twin Star Airport Management AD (Konzessionsnehmer) und die Republik Bulgarien (Konzessionsgeber), vertreten durch den Transportminister, einen Konzessionsvertrag über den Betrieb und das Management der bulgarischen Schwarzmeerflughäfen Varna und Burgas geschlossen. Am 18. Oktober 2022 wurde die Verlängerung der Konzession um fünf Jahre bis November 2046 beschlossen. Mit der Verlängerung geht eine zusätzliche Investitionsverpflichtung in Höhe von 10 Mio € einher.

Der Konzessionsvertrag verpflichtet den Konzessionsnehmer zur Erbringung diverser Flughafen-Dienstleistungen sowie zur Verbesserung der Services in Übereinstimmung mit internationalen Standards, nationalen Gesetzen und den Regelungen des Konzessionsvertrags. Darüber hinaus bestehen betragsmäßig nicht festgelegte Investitionsverpflichtungen für den Ausbau und die kapazitätsorientierte Erweiterung der Flughäfen Varna und Burgas sowie Instandhaltungsverpflichtungen für die zur Nutzung überlassenen Vermögenswerte. Des Weiteren zahlt der Konzessionsnehmer eine jährliche Konzessionsabgabe in Höhe von 19,2 % der Gesamtumsätze, mindestens 19,2 % auf 57 Mio BGN (29,1 Mio €), adjustiert um die Entwicklung der nationalen Inflationsrate, an den Konzessionsgeber.

Als zusätzliche einmalige Konzessionsabgabe hat der Konzessionsnehmer nach Vertragsabschluss eine Zahlung in Höhe von 3,0 Mio € an den Konzessionsgeber entrichtet. Im Gegenzug erhält der Konzessionsnehmer ein Nutzungsrecht an der bestehenden und neu erstellten Infrastruktur zum Betrieb der Flughäfen und das Recht zur Erwirtschaftung von Umsätzen, insbesondere aus Flughafen-Entgelten (Passagier-, Lande- und Parkgebühren) sowie aus Bodenverkehrsdienstleistungen. Die Flughafen-Entgelte werden durch den Konzessionsgeber reguliert.

Die Laufzeit des Konzessionsvertrags begann am 10. November 2006 und beträgt nach der im Jahr 2022 beschlossenen Verlängerung 40 Jahre. Weitere Verlängerungsoptionen bestehen nicht.

Zugunsten des Konzessionsgebers sind in Abhängigkeit von den Projektphasen Vertragserfüllungsgarantien zu stellen (siehe auch Tz. 45).

Am Ende der Konzessionslaufzeit ist die für den Flughafenbetrieb notwendige vertraglich bestimmte Infrastruktur ohne Gegenleistung in einem ordnungsgemäßen und betriebsbereiten Zustand an den Konzessionsgeber zurückzuführen.

Lima Airport Partners S.R.L. (LAP)

Am 14. Februar 2001 unterzeichneten die LAP (Konzessionsnehmer) und der Staat Peru (Konzessionsgeber) den Konzessionsvertrag „Concession Contract for Jorge Chávez International Airport“ über den Betrieb und Ausbau, die Erhaltung und Nutzung des internationalen Flughafens Jorge Chávez in Lima, Peru.

Die Laufzeit des Konzessionsvertrags wurde im Jahr 2017 von 30 auf 40 Jahre bis 2041 verlängert und endet unter Berücksichtigung einer bestehenden zehnjährigen Verlängerungsoption in 2051. Mit der Verabschiedung der Änderungen wurde der Gesellschaft das zum Flughafenausbau benötigte Land übergeben. Im Gegenzug ist sie verpflichtet, in die Flughafeninfrastruktur zu investieren. Im Rahmen des Ausbauprojekts sind die Baumaßnahmen für den luftseitigen Ausbau des Flughafens inzwischen abgeschlossen. Für den Bau des neuen Passagierterminals hat LAP ein Baukonsortium beauftragt, welches als Generalunternehmer die in der Branche üblichen EPC-Leistungen (Engineering, Procurement, Construction) übernimmt, die sämtliche Planungs-, Beschaffungs- und Baumaßnahmen umfassen. Aufgrund der Größe und Komplexität des Projektes sind mit dem Ausbauprogramm diverse Risiken verbunden. Bezüglich weiterer Erläuterungen wird auf die Chancen- und Risikoberichterstattung im zusammengefassten Lagebericht verwiesen.

Neben den Investitionen bestehen für die Gesellschaft weitere Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Erhaltung der Flughafeninfrastruktur.

Der Konzessionsnehmer ist zur Zahlung von Konzessionsabgaben verpflichtet. Die Konzessionsabgabe ist dabei der höhere von zwei Beträgen: entweder die vertraglich fixierte Mindestzahlung (Basiszahlung 15 Mio US-$ p. a., inflationsbereinigt mit dem US CPI) oder 46,511 % vom Gesamtumsatz nach Abzug und Abführung an die Corpac (Flugaufsicht) von 50 % der Lande-Entgelte und 20 % der internationalen Passagier-Entgelte (TUUA). Des Weiteren wird eine Regulierungsgebühr in Höhe von 1 % derselben Bemessungsgrundlage fällig. Im Gegenzug erhält der Konzessionsnehmer ein Nutzungsrecht an der bestehenden und neu erstellten Infrastruktur zum Betrieb des Flughafens und das Recht zur Erwirtschaftung von Umsätzen, insbesondere aus Flughafen-Entgelten (Passagier-, Lande- und Parkgebühren) sowie aus Bodenverkehrsdienstleistungen und weiteren Dienstleistungen. Die Flughafen-Entgelte werden durch den Konzessionsgeber reguliert.

Zugunsten des Konzessionsgebers sind in Abhängigkeit von den Projektphasen Vertragserfüllungsgarantien zu stellen (siehe auch Tz. 45).

Am Ende der Vertragslaufzeit hat der Konzessionsnehmer die für den Flughafenbetrieb notwendige vertraglich spezifizierte Infrastruktur in einem betriebsbereiten, vertraglich definierten Zustand an den Konzessionsgeber zurückzuführen. Der Konzessionsnehmer hat ein zeitlich befristetes Recht, den Restbuchwert dieser Infrastruktur vom Konzessionsgeber erstattet zu bekommen. Dies gilt nicht bei vorzeitiger Beendigung des Konzessionsvertrags.

Fraport Regional Airports of Greece

Am 14. Dezember 2015 unterzeichneten Fraport und ihr griechischer Partner mit dem staatlichen griechischen Privatisierungsfonds HRADF (Hellenic Republic Asset Development Fund) zwei Konzessionsverträge zum Betrieb von jeweils sieben griechischen Regional-Flughäfen. Nach Erfüllung sämtlicher aufschiebender Bedingungen erfolgte am 11. April 2017 die Übernahme des operativen Betriebs der 14 griechischen Regionalflughäfen. Die Konzessionsverträge haben zunächst eine Laufzeit von jeweils 40 Jahren.

Als Gegenleistung für das Recht zum Betreiben der griechischen Flughäfen wurde eine anfängliche Einmalgebühr in Höhe von 1.234 Mio € gezahlt. Über die Laufzeit der Konzessionen sind jährliche Mindestkonzessionszahlungen von anfänglich 11,3 Mio € p. a. für Fraport Greece A und von 11,6 Mio € p. a. für Fraport Greece B festgelegt. Die Mindestkonzessionszahlungen werden jeweils um eine inflationsbedingte Anpassung bereinigt. Darüber hinaus steht dem Konzessionsgeber mit Beginn der Konzession über die gesamte Laufzeit eine weitere Abgabe in Höhe von circa 1 € pro abfliegenden Passagier zu. Ab 2021 wird gemäß Konzessionsvertrag zudem eine variable Konzessionsgebühr von 28,2 % des EBITDA für Fraport Greece A und von 28,9 % des EBITDA für Fraport Greece B erhoben. Im Zusammenhang mit den entstandenen Schäden infolge der Coronavirus-Pandemie hat das griechische Parlament eine Kompensationsvereinbarung für die im vergangenen Jahr entstandenen operativen Verluste ratifiziert. Die Entschädigung erfolgt in Abhängigkeit von der Passagierentwicklung durch den Erlass von fixen Konzessionszahlungen und einen späteren Beginn der ebenfalls zu leistenden variablen Konzessionsgebühr. Aufgrund des Erlasses der fixen Konzessionszahlungen der Jahre 2019 bis 2022 ergab sich im Vorjahr ein positiver Effekt auf die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von insgesamt 92,8 Mio €. Der weitere Erlass der fixen Konzessionsgebühr des Jahres 2023 wurde im Geschäftsjahr 2022 beschlossen und resultierte in einem Ertrag in Höhe von 23,6 Mio €.

Ferner sind die Konsortialpartner dazu verpflichtet, in Maßnahmen zur Aufwertung und Erweiterung der Flughafeninfrastruktur zu investieren. Die Baumaßnahmen wurden im April 2021, wie im Konzessionsvertrag vereinbart, abgeschlossen. Darüber hinaus werden in den Folgejahren weitere Investitionen zur Instandhaltung der Flughäfen und zu verkehrsbedingten Kapazitätserweiterungen erfolgen.

Im Gegenzug ist der Konzessionsnehmer berechtigt, Gebühren für seine Dienstleistungen insbesondere aus staatlich regulierten Flughafen-Entgelten (Passagier-, Lande- und Parkgebühren) sowie anderen nicht regulierten luftverkehrsbezogenen und übrigen Dienstleistungen zu erheben.

Nach dem Abschluss der Baumaßnahmen im Rahmen der 40-jährigen Konzession wurden die Entgelte auch an den verbleibenden drei Flughäfen Kos, Santorini und Thessaloniki, wie im Konzessionsvertrag vereinbart, im April 2021 auf durchschnittlich 18,50 € je abfliegenden Passagier zuzüglich lokaler Inflationsentwicklung angehoben.

Zugunsten des Konzessionsgebers sind in Abhängigkeit von den Projektphasen Vertragserfüllungsgarantien zu stellen (siehe auch Tz. 45).

Am Ende der Konzessionslaufzeit hat der Konzessionsnehmer die Flughäfen einschließlich durchgeführter Investitionen in einem definierten, ordnungsgemäßen und betriebsbereiten Zustand an den Konzessionsgeber zurückzuführen. Eine Gegenleistung ist nicht vereinbart.

Fraport Brasil Aeroporto de Fortaleza und Fraport Brasil Aeroporto de Porto Alegre

Am 28. Juli 2017 unterzeichneten der Fraport-Konzern und die brasilianische Regierung Konzessionsverträge zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der brasilianischen Flughäfen Fortaleza und Porto Alegre. Nach Zahlung der anfänglichen Einmalgebühren von inflationsbereinigt 291,8 Mio BRL (73,5 Mio €) für Porto Alegre beziehungsweise von 426,9 Mio BRL (107,5 Mio €) für
Fortaleza sowie der Erfüllung weiterer aufschiebender Bedingungen begannen Ende August 2017 die Laufzeiten der Konzessionen für Fortaleza von 30 Jahren und für Porto Alegre von 25 Jahren. Der operative Betrieb der beiden Flughäfen wurde vom Fraport-Konzern am 2. Januar 2018 übernommen.

Zusätzlich zu den geleisteten initialen Konzessionsgebühren sind im Fraport-Konzern weitere Anschaffungskosten in Höhe von rund 54,2 Mio € im Rahmen des Erwerbs der Konzession angefallen.

Neben den genannten Zahlungen sind ab 2023 jährlich weitere fixe Mindestkonzessionszahlungen zuzüglich einer inflationsbedingten Anpassung in Höhe von anfänglich 9,4 Mio BRL für den Flughafen Fortaleza zu leisten. Für den Flughafen Porto Alegre wurde im Geschäftsjahr 2022 eine Vereinbarung mit den Behörden zur vorzeitigen Zahlung der gesamten fixen Mindestkonzessionszahlungen in Höhe von 37,6 Mio BRL (rund 6,7 Mio €) getroffen. Die Zahlung erfolgte bereits im Dezember 2022. Darüber hinaus ist jährlich eine variable Konzessionszahlung in Höhe von 5 % der Umsatzerlöse zu entrichten. Zur Kompensation der Effekte im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie wurde mit den zuständigen Behörden für das Geschäftsjahr 2022 erneut eine Einigung erzielt. Der sich daraus ergebene Erstattungsanspruch in Höhe von 18,5 Mio € (im Vorjahr: 26,5 Mio €) wird in den Folgejahren ebenfalls gegen fällige variable und fixe Konzessionszahlungen sowie eine zeitlich befristete Erhöhung der Flughafenentgelte verrechnet.

Zudem bestehen im Rahmen der Konzessionsverträge Investitionsverpflichtungen zur Modernisierung und Erweiterung der bestehenden beziehungsweise zur Errichtung neuer Flughafeninfrastruktur. Mit der Inbetriebnahme der verlängerten Start- und Landebahn in Porto Alegre im zweiten Quartal 2022 wurden die geplanten, großen Infrastrukturmaßnahmen an beiden Flughäfen abgeschlossen.

Für die Gesellschaften bestehen darüber hinaus weitere vertragsmäßig definierte Standards und Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Bereitstellung, der Nutzung und der Erhaltung der Flughäfen.

Zugunsten des Konzessionsgebers sind in Abhängigkeit von den Projektphasen Vertragserfüllungsgarantien zu stellen (siehe auch Tz. 45).

Als Gegenleistung für das Recht zum Betreiben der beiden Flughäfen ist der Konzessionsnehmer berechtigt, Gebühren für seine Dienstleistungen insbesondere aus staatlich regulierten Flughafen-Entgelten (Passagier-, Lande- und Parkgebühren) sowie anderen nicht regulierten luftverkehrsbezogenen und übrigen Dienstleistungen zu erheben.

Am Ende der Konzessionslaufzeit hat der Konzessionsnehmer die Flughafeninfrastruktur in einem Zustand an den Konzessionsgeber zurückzuführen, der den ordnungsmäßen Betrieb der Flughäfen weiterhin gewährleistet. Eine Gegenleistung ist nicht vereinbart.

50. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 hat die FraSec Fraport Security Services GmbH in einem zweiten Schritt 25 % der Geschäftsanteile an der FraSec Aviation Security GmbH, vormals FraSec Luftsicherheit GmbH, an die Dr. Sasse Gruppe übertragen. Im Zuge dieser Übertragung hält die Dr. Sasse Gruppe mit insgesamt 51 % die Mehrheit der Anteile an der FraSec Aviation Security GmbH. Die Entkonsolidierung und Erfassung der verbleibenden Anteile zum Fair Value wird mit dem Vollzug des Verkaufs erfolgen. Der Abgang wirkt sich nicht wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns aus.

Die Konzern-Gesellschaft in Lima ist im Rahmen des Konzessionsvertrags verpflichtet, bis zum 28. Februar 2023 die Terrorsachversicherung mit einem Versicherungsvolumen in Höhe von 200 Mio USD zu erneuern. Aufgrund der anhaltenden politischen Unruhen in Lima konnte das Versicherungsvolumen nicht in dem geforderten Umfang abgeschlossen werden. Der Konzessionsvertrag sieht vor, dass ein mangelnder Versicherungsschutz einen unmittelbaren Verstoß gegen den Konzessionsvertrag, einen sogenannten Event of Default, (zum 1. März 2023) darstellt, der dem Konzessionsgeber ein einseitiges Kündigungsrecht der Konzession einräumt.

Die Konzern-Gesellschaft in Lima hat am 15. Februar 2023 gegenüber dem Konzessionsgeber Force Majeure erklärt, da sie aufgrund von ihr nicht zu vertretender Gründe, nämlich den politischen Unruhen in Peru, nicht in der Lage ist, ihre vertragliche Verpflichtung zu erfüllen. Durch die Erklärung von Force Majeure wird ein möglicher Default zunächst so lange aufgehoben, bis der Konzessionsgeber zu der Erklärung Stellung genommen hat.

Ziel ist es, über die Erklärung von Force Majeure hinaus vom Konzessionsgeber einen Waiver für die Nicht-Erbringung des geforderten Versicherungsvolumens zu erhalten und damit einen Event of Default zu vermeiden.

Im Hinblick auf die im Dezember neu abgeschlossene Projektfinanzierung zur Ablösung der Brückenfinanzierung und weiteren Finanzierung der Ausbauverpflichtungen besteht das Risiko, dass vereinbarte Auszahlungen nicht erfolgen können oder kurzfristig zurückgezahlt werden müssen.

Eine wirksame Kündigung des Konzessionsvertrages durch den Konzessionsgeber hätte die Ausbuchung der Konzession sowie den Wegfall der geplanten positiven Ergebnisbeiträge zur Folge und würde sowohl das Geschäftsjahr 2023 als auch die geplante positive Geschäftsentwicklung der Folgejahre massiv negativ belasten.

Fraport geht gegenwärtig von einer Einigung mit dem Konzessionsgeber aus.

Nach dem Bilanzstichtag haben keine weiteren wesentlichen Ereignisse für den Fraport-Konzern stattgefunden.

51. Befreiung nach § 264 Absatz 3 HGB

Folgende deutsche Tochter- beziehungsweise Enkelgesellschaften nehmen für das Geschäftsjahr 2022 die Erleichterungen des § 264 Absatz 3 HGB vollständig in Anspruch:

  • AirIT Services GmbH
  • Airport Assekuranz Vermittlungs-GmbH
  • Airport Cater Service GmbH
  • Fraport Ausbau Süd GmbH
  • Fraport Brasil Holding GmbH
  • Fraport Casa GmbH
  • Fraport Passenger Services GmbH
  • FraSec Fraport Security Services GmbH
  • FraSec Services GmbH
  • FRA – Vorfeldkontrolle GmbH

Folgende deutsche Tochter- beziehungsweise Enkelgesellschaften nehmen für das Geschäftsjahr 2022 die Erleichterungen des § 264 Absatz 3 HGB bezüglich der Vorschriften des Ersten Unterabschnitts (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht) und des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) in Anspruch:

  • FraGround Fraport Ground Handling Professionals GmbH
  • FraSec Flughafensicherheit GmbH

52. Angaben über das Bestehen von Beteiligungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz

Im Geschäftsjahr 2022 sind der Fraport AG folgende Mitteilungen nach § 33 und § 34 WpHG zugegangen:

British Columbia Investment Management Corporation, Victoria, Canada hat uns gemäß § 33 und § 34 WpHG am 24. Januar 2022 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, Frankfurt am Main, Deutschland, am 21. Januar 2022 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,71 % (das entspricht 2.509.588 Stimmrechten) betragen hat.

Die Aktionärsstruktur der Fraport AG stellte sich zum 31. Dezember 2022 wie folgt dar:

Der gemäß § 34 Absatz 2 WpHG zusammengerechnete Stimmrechtsanteil des Landes Hessen und der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH an der Fraport AG betrug zum 31. Dezember 2022 52,23 %. Davon entfielen auf das Land Hessen 31,31 % und auf die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH 20,92 %.

Der Stimmrechtsanteil der Stadt Frankfurt am Main an der Fraport AG besteht mittelbar über das Tochterunternehmen Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH.

Gemäß der letzten offiziellen Meldung nach WpHG oder den eigenen Angaben der Aktionäre waren weitere Stimmrechte an der Fraport AG wie folgt zuzuordnen (Stand jeweils 31. Dezember 2022): Deutsche Lufthansa AG 8,44 %, British Columbia Investment Management Corporation 2,71 %. Die relativen Anteile wurden an die aktuelle Gesamtzahl der Aktien zum Bilanzstichtag angepasst und können daher von der Höhe des Meldezeitpunkts beziehungsweise den eigenen Angaben der Anteilseigner abweichen.

Für die verbleibenden 36,62 % liegen keine Meldungen vor (Free Float).

53. Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Fraport AG gemäß § 161 AktG

Am 15. Dezember 2022 haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der Fraport AG die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben und auf der Unternehmenshomepage unter www.fraport.de/corporategovernance dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

54. Angaben zu Vorstand, Aufsichtsrat und Beraterkreis

Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022

Die Grundzüge des Vergütungssystems und die individualisierte Angabe der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht dargestellt.

Neben dem Dienstzeitaufwand für Pensionen in Höhe von 1.081,6 Tsd € (im Vorjahr: 1.389,8 Tsd €) setzen sich die Gesamtbezüge des Vorstands wie folgt zusammen:

Gesamtbezüge des Vorstands

in Tsd

2022

2021

Erfolgsunabhängige Komponenten

Erfolgsabhängige
Komponente

Komponente mit langfristiger Anreizwirkung

Gesamtbezüge

Gesamtbezüge

Dr. Stefan Schulte

742,3

1.765,5

849,0

2.507,8

2.590,3

Anke Giesen

532,1

1.311,5

647,0

1.843,6

1.905,4

Julia Kranenberg (Mitglied des Vorstands seit 01.11.2022)

92,1

350,0

300,0

442,1

Michael Müller (Mitglied des Vorstands bis 30.09.2022)

412,8

619,7

121,3

1.032,5

1.915,9

Dr. Pierre Dominique Prümm

538,4

679,0

379,0

1.217,4

1.265,5

Prof. Dr. Matthias Zieschang

586,4

1.409,0

647,0

1.995,4

2.056,5

Summe

2.904,1

6.134,7

2.943,3

9.038,8

9.733,6

Die erfolgsunabhängigen Komponenten beinhalten die Festvergütung sowie die Nebenleistung der jeweiligen Mitglieder des Vorstands. Auf die erfolgsabhängigen Komponenten entfallen die zugewendeten Tantiemen (Zuführung zur Tantiemerückstellung 2022) sowie die zugewendete PSP-Tranche 2022 zum Auslobungszeitpunkt. In der Spalte „Komponente mit langfristiger Anreizwirkung“ ist die PSP-Tranche 2022 enthalten.

Erfasster Aufwand aus LTIP bzw. PSP (im Vorjahr LSA) für den Vorstand

in Tsd

2022

2021

LTIP bzw. PSP

Gesamt (LSA, LTIP/PSP)

Dr. Stefan Schulte

180,3

1.127,1

Anke Giesen

112,7

852,7

Julia Kranenberg (Mitglied des Vorstands seit 01.11.2022)

66,9

0,0

Michael Müller (Mitglied des Vorstands bis 30.09.2022)

135,9

855,2

Dr. Pierre Dominique Prümm

102,0

418,9

Prof. Dr. Matthias Zieschang

137,4

813,2

Summe

735,2

4.067,1

Der erfasste Aufwand aus LTIP (ab Tranche 2020: PSP) beinhaltet die periodengerechten Zuführungsbeträge zu den Rückstellungen für alle noch nicht ausgezahlten LTIP-Tranchen (ab Tranche 2020: PSP).

Alle aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr 2022 insgesamt mit 1.336,4 Tsd € vergütet (im Vorjahr: 1.378,5 Tsd €).

Im Geschäftsjahr wurden keine Kredite oder Vorschüsse an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährt.

Ehemalige Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen erhielten 1.644 Tsd € (im Vorjahr: 1.548 Tsd €). Die Pensionsverpflichtungen gegenüber den aktiven Vorständen betrugen zum Bilanzstichtag 13.173 Tsd € (im Vorjahr: 17.351 Tsd €) und gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen 21.655 Tsd € (im Vorjahr: 21.897 Tsd €).

Die Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Anhang Tz. 55 und Tz. 56 aufgeführt.

Vergütung des Beraterkreises im Geschäftsjahr 2022

Im Geschäftsjahr 2022 betrug die Vergütung des Beraterkreises insgesamt 103,4 Tsd € (im Vorjahr: 108,0 Tsd €).

Mitteilungen gemäß Artikel 19 Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Fraport AG sind gemäß Artikel 19 MAR verpflichtet, Geschäfte mit Aktien der Fraport AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) innerhalb von drei Werktagen mitzuteilen. Dies gilt auch für Personen, die mit einer solchen Person gemäß Artikel 19 MAR in einer engen Beziehung stehen. Diese Geschäfte hat die Fraport AG gemäß der Frist nach Artikel 19 MAR veröffentlicht.

55. Vorstand

Mandate des Vorstands

Mitglieder des Vorstands

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und vergleichbaren Kontrollgremien

Vorstandsvorsitzender
Dr. Stefan Schulte

Vorsitzender des Aufsichtsrats:
– Fraport Ausbau Süd GmbH
Mitglied im Aufsichtsrat:
– Deutsche Post AG
Vorsitzender im Board von Konzern-Gesellschaften:
– President of the Board of Directors Fraport Regional Airports of
Greece (A S.A., B S.A., Management Company S.A.)
– Chairman of the Supervisory Board Fraport Brasil S.A. Aeroporto
de Porto Alegre
– Chairman of the Supervisory Board Fraport Brasil S.A. Aeroporto
de Fortaleza

Vorstand Retail & Real Estate
Anke Giesen

Mitglied im Aufsichtsrat:
– AXA Konzern AG
– Fraport Ausbau Süd GmbH

Vorstand Arbeitsdirektorin
Julia Kranenberg
(seit 1.11.2022)

Mitglied im Aufsichtsrat:
– Fraport Ausbau Süd GmbH (seit 1.11.2022)
– LPKF Laser & Electronics AG
Mitglied der Gesellschafterversammlung:
– Airport Cater Service GmbH (seit 7.11.2022)
– Medical Airport Service GmbH (seit 1.1.2023)
– Terminal for Kids gGmbH (seit 1.1.2023)
Mitglied des Verwaltungsausschusses:
– Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden (seit 1.12.2022)
Mitglied im Präsidium:
– Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (seit 25.11.2022)

Vorstand Arbeitsdirektor
Michael Müller
(bis 30.9.2022)

Mitglied im Aufsichtsrat:
– Fraport Ausbau Süd GmbH (bis 30.9.2022)
Mitglied der Gesellschafterversammlung:
– Airport Cater Service GmbH (bis 30.9.2022)
– Medical Airport Service GmbH (bis 31.12.2022)
– Terminal for Kids gGmbH (bis 31.12.2022)
Mitglied des Verwaltungsausschusses:
– Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden (bis 30.9.2022)
Mitglied im Präsidium:
– Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (bis 30.9.2022)

Vorstand Aviation & Infrastruktur
Dr. Pierre Dominique Prümm

Board Director:
– Société International de Télécommunication Aéronautiques (SITA) SRL
Mitglied im Aufsichtsrat:
– Fraport Ausbau Süd GmbH
Mitglied des Vorstands:
– Flughafen Forum und Region
– stellvertretender Vorsitzender Air Cargo Community Frankfurt e.V. (ACCF)

Vorstand Controlling & Finanzen
Prof. Dr. Matthias Zieschang

Mitglied im Aufsichtsrat:
– Fraport Ausbau Süd GmbH
Mitglied im Board von Konzern-Gesellschaften:
– Member of the Board of Directors Fraport Regional Airports of
Greece (A S.A., B S.A., Management Company S.A.)
Mitglied im Verwaltungsrat:
– Frankfurter Sparkasse
Vorsitzender des Börsenrats:
– FWB Frankfurter Wertpapierbörse

56. Aufsichtsrat

Mandate des Aufsichtsrats

Mitglieder des Aufsichtsrats

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und vergleichbaren Kontrollgremien

Vorsitzender des Aufsichtsrats
Staatsminister Michael Boddenberg
Hessischer Minister der Finanzen
(Bezüge 2022: 130.000 €; Bezüge 2021: 133.000 €)

Mitglied des Vorstands:
– Fleischer Innung Frankfurt/Darmstadt/Offenbach
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
– Hessische Staatsweingüter GmbH Kloster Eberbach
– Zentralgenossenschaft des europäischen Fleischergewerbes (Zentrag eG)
Mitglied im Aufsichtsrat:
– Messe Frankfurt GmbH
Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien:
– Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt a.M. / Erfurt (2. stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats)
– "hessenstiftung - familie hat zukunft"
– Hessische Kulturstiftung
– Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung SAFE (LIF-SAFE) e.V.
– Stiftung „Europäische Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am Main“
– Stiftung Kloster Eberbach
– Stiftung Sigmund-Freud-Institut
– Stifterversammlung der Polytechnischen Gesellschaft e.V.
– Rheingau Musik Festival
– Institute for Law and Finance

stellvertretender Vorsitzender (seit 1.5.2022)
Mathias Venema
ver.di Hessen
(bis 10.2.2022; seit 16.2.2022)
(Bezüge 2022: 80.082,19 €; 2021: 84.500 €)

stellvertretende Vorsitzende
Claudia Amier
Referentin der Betriebsrats-Geschäftsstelle, Frankfurt
(bis 10.2.2022; seit 16.2.2022; bis 30.4.2022)
(Bezüge 2022: 24.773,98 €; 2021: 83.500 €)

Mitglied in der Vertreterversammlung:
– Raiffeisen-Volksbank Aschaffenburg

Devrim Arslan
Betriebsratsvorsitzender der FraGround Fraport Ground Handling Professionals GmbH
(bis 31.3.2022)
Kaufmännischer Angestellter FraGround Fraport Ground Handling Proffessionals GmbH
(seit 1.4.2022)
(bis 10.2.2022; seit 16.2.2022)
(Bezüge 2022: 60.821,92 €; 2021: 67.000 €)

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats:
– FraGround Fraport Ground Handling Professionals GmbH (bis 31.3.2022)

Uwe Becker
Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Jüdisches Leben und den
Kampf gegen den Antisemitismus (bis 31.1.2022)
Staatssekretär für Europaangelegenheiten (seit 1.2.2022)
(bis 24.5.2022)
(Bezüge 2022: 22.041,10 €; 2021: 62.000 €)

Mitglied in gesetzlich zu bildenden Kontrollgremien:
– Mainova AG (bis 17.9.2022)
Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien:
– Mitglied im Vorstand des Zweckverbandes Nassauische Sparkasse

Mandate des Aufsichtsrats

Mitglieder des Aufsichtsrats

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und vergleichbaren Kontrollgremien

Dr. Bastian Bergerhoff
Stadtkämmerer und Personaldezernent der Stadt Frankfurt am Main
(seit 24.5.2022)
(Bezüge 2022: 38.013,70 €)

Mitglied in gesetzlich zu bildenden Kontrollgremien:
– Mainova AG (seit 8.11.2022)
– Messe Frankfurt GmbH
– Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (Vorsitzender)
– Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien:
– Dom Römer GmbH (stellv. Vorsitzender)
– FIZ Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH
– Gateway Gardens Projektentwicklungs-GmbH
– Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH
Mitglied in Betriebskommissionen:
– Hafen und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main
– Kita Frankfurt Die städtischen Kinderzentren
– Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main
– Stadtentwässerung Frankfurt am Main
– Städtische Kliniken Frankfurt am Main - Höchst
– Volkshochschule Frankfurt am Main
Mitglied im Beirat:
– FinTech Community Frankfurt GmbH (stellv. Mitglied)

Hakan Bölükmese
Betriebsratsvorsitzender
(bis 10.2.2022; seit 16.2.2022)
(Bezüge 2022: 71.835,62 €; 2021: 67.000 €)

Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien:
– Mitglied des Kuratoriums der Hans Böckler Stiftung

Ines Born
Gewerkschaftssekretärin, Ressortkoordinatorin, ver.di Bundesverwaltung,
Ressort 3
(seit 19.7.2022)
(Bezüge 2022: 16.917,81 €)

Mitglied im Aufsichtsrat:
– Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (seit 24.8.2022)

Hakan Cicek
Betriebsratsmitglied
(bis 10.2.2022; seit 16.2.2022)
(Bezüge 2022: 54.671,23 €; 2021: 56.500 €)

Yvonne Dunkelmann
Aviation Managerin
(bis 10.2.2022)
(Bezüge 2022: 4.773,98 €; 2021: 24.750,00 €)

Peter Feldmann
Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main (bis 11.11.2022)
(Bezüge 2022: 39.000 €; 2021: 39.000 €)

Vorsitzender des Aufsichtsrats:
– ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH
(bis 11.11.2022)
– Mainova AG
– Messe Frankfurt GmbH (Vorsitzender) (bis 11.11.2022)
– Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (Vorsitzender) (bis 11.11.2022)
– Thüga Holding GmbH & Co. KGaA (Vorsitzender)
Mitglied im Aufsichtsrat und vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
– Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH (Vorsitzender)
(bis 11.11.2022)
– FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region (Vorsitzender)
(bis 11.11.2022)
– Nassauische Heimstätte Wohnungsbau- und Entwicklungsgesellschaft mbH
(stellvertretender Vorsitzender) (bis 11.11.2022)
– Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (Vorsitzender) (bis 11.11.2022)
– Schirn Kunsthalle Frankfurt am Main GmbH (Vorsitzender) (bis 11.11.2022)
– Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am Main (Vorsitzender) (bis 11.11.2022)
– Frischezentrum Frankfurt am Main – Großmarktgesellschaft mit
beschränkter Haftung (bis 11.11.2022)
– Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim mbH (bis 11.11.2022)
– Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (bis 11.11.2022)
– traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (bis 11.11.2022)
Mitglied im Beirat:
– Thüga AG (bis 11.11.2022)

Mandate des Aufsichtsrats

Mitglieder des Aufsichtsrats

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und vergleichbaren Kontrollgremien

Peter Gerber
Vorstandsvorsitzender Brussels Airlines
(bis 31.1.2023)
(Bezüge 2022: 40.000 €; 2021: 41.000 €)

Vorsitzender des Aufsichtsrats:
– Albatros Versicherungsdienste GmbH
Mitglied im Präsidium:
– Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V.
Vize-Präsident:
– Arbeitgeberverband Luftverkehr e.V. (AGVL) (seit 1.5.2022)

Dr. Margarete Haase
selbstständige Unternehmensberaterin
(Bezüge 2022: 102.000 €; 2021: 103.000 €)

Vorsitzende des Aufsichtsrats:
– ams OSRAM AG (seit 24.6.2022)
Mitglied im Aufsichtsrat:
– ams OSRAM AG (bis 23.6.2022)
– ING Groep N.V. und ING Bank N.V. Amsterdam
– Marquard & Bahls AG

Frank-Peter Kaufmann
Mitglied des Hessischen Landtags
(Bezüge 2022: 70.000 €; 2021: 72.000 €)

Dr. Ulrich Kipper
Leiter Zentrales Infrastrukturmanagement
(bis 10.2.2022; seit 16.2.2022)
(Bezüge 2022: 57.582,19 €; 2021: 56.500 €)

Vorsitzender des Aufsichtsrats:
– FraSec Fraport Security Services GmbH
Mitglied im Aufsichtsrat:
– operational services GmbH & Co. KG

Lothar Klemm
Hessischer Staatsminister a. D., Rechtsanwalt
(Bezüge 2022: 88.500 €; 2021: 86.500 €)

Vorsitzender des Aufsichtsrats:
– Dietz AG

Non executive Director:
– European Electrical Bus Company GmbH (Frankfurt)
Vorsitzender des Beirats:
– Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung des Main-Kinzig-Kreises

Karin Knappe
Betriebsratsmitglied und Vorsitzende des Konzernbetriebsrats, Fraport AG
(seit 8.6.2022)
(Bezüge 2022: 37.575,35 €)

Mitglied im Vorstand:
– Vertreterversammlung Unfallkasse Hessen
Mitglied im Verwaltungsrat:
– Medizinischer Dienst Hessen

Ramona Lindner
Luftsicherheitsassistentin FraSec Aviation Security GmbH (vormals: FraSec Luftsicherheit GmbH)
(seit 16.2.2022)
(Bezüge 2022: 49.897,26 €)

Mira Neumaier
Bundesfachgruppenleiterin Luftverkehr, ver.di Bundesverwaltung
(bis 30.6.2022)
(Bezüge 2022: 24.250 €; 2021: 46.104,17 €)

Mitglied im Aufsichtsrat:
– Lufthansa Cargo AG (bis 30.6.2022)
Vizepräsidentin der Sektion Zivilluftfahrt:
– Europäische Transportarbeiter-Föderation (bis 30.6.2022)
Ordentliches Mitglied des Sektionsausschusses Zivilluftfahrt:
– Internationale Transportarbeiter-Föderation (bis 30.6.2022)

Michael Odenwald
Staatssekretär a. D.
(Bezüge 2022: 66.000 €; 2021: 67.000 €)

Vorsitzender des Aufsichtsrats:
– Deutsche Bahn AG (bis 22.7.2022)
Mitglied im Beirat:
– DB Stiftung gGmbH (bis 29.9.2022)

Matthias Pöschko
Betriebsratsmitglied
(bis 10.2.2022; seit 16.2.2022)
(Bezüge 2022: 64.821,92 €; 2021: 62.875 €)

Qadeer Rana
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats FraSec Aviation Security GmbH (vormals: FraSec Luftsicherheit GmbH) (bis 11.8.2022)
Vorsitzender des Gemeinschaftsbetriebsrats der FraSec Fraport Security Services GmbH (seit 12.8.2022)
(bis 10.2.2022; seit 16.2.2022; bis 5.1.2023)
(Bezüge 2022: 64.821,92 €; 2021: 68.000 €)

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats:
– FraSec Fraport Security Services GmbH

Mandate des Aufsichtsrats

Mitglieder des Aufsichtsrats

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und vergleichbaren Kontrollgremien

Sonja Wärntges
Vorsitzende des Vorstands der DIC Asset AG
(Bezüge 2022: 65.000 €; 2021: 67.000 €)

Vorsitzende des Aufsichtsrats:
– DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA

Prof. Dr. Katja Windt
Mitglied der Geschäftsführung SMS Group GmbH
(Bezüge 2022: 63.000 €; 2021: 64.000 €)

Mitglied im Vorstand:
– Bundesvereinigung Logistik (BVL) e.V.
Mitglied im Aufsichtsrat:
– Deutsche Post AG
– Ford Otomotiv Sanayi A.S., Istanbul, Türkei (seit 1.7.2022)

57. Angaben zum Beteiligungsbesitz gemäß § 313 Absatz 2 HGB

Tochtergesellschaften

Name, Sitz der Gesellschaft

Anteil am Kapital
in %

Eigenkapital
(nach IFRS)
in Tsd

Ergebnis
(nach IFRS)
in Tsd

Afriport S.A., Luxemburg, Luxemburg

2022

100

0

0

1) 9)

2021

100

–72

–20

1)

AirlT Services GmbH, Lautzenhausen

2022

100

2.260

641

2)

2021

100

2.283

863

2)

AIRMALL Boston Inc., Boston, USA

2022

100

0

0

1)

2021

100

0

0

1)

AIRMALL Inc., Pittsburgh, USA

2022

100

–618

0

2021

100

–583

0

AIRMALL USA Inc., Pittsburgh, USA

2022

100

–10.778

–6.143

2021

100

–4.451

–4.336

Airport Assekuranz Vermittlungs-GmbH, Neu-Isenburg

2022

100

162.616

3.864

2)

2021

100

162.591

3.126

2)

Airport Cater Service GmbH, Frankfurt am Main

2022

100

26

90

2)

2021

100

26

90

2)

Daport S.A., Dakar, Senegal

2022

100

0

0

1) 9)

2021

100

421

–4

1)

FraCareServices GmbH, Frankfurt am Main

2022

51

929

79

2021

51

849

–21

FraGround Fraport Ground Handling Professionals GmbH, Frankfurt am Main

2022

100

1.186

773

2)

2021

100

1.298

–19.888

2)

Fraport Antalya Havalimanı İşletme ve Yatırım A.Ş, Istanbul, Türkei

2022

100

461

110

2021

100

500

0

Fraport Asia Ltd., Hongkong, China

2022

100

153.799

42.366

2021

100

103.932

957

Fraport Ausbau Süd GmbH, Frankfurt am Main

2022

100

16

150

2)

2021

100

–94

10

2)

Fraport Beteiligungsgesellschaft mbH, Neu-Isenburg

2022

100

63

–1

2021

100

64

–1

Fraport Brasil Holding GmbH, Frankfurt am Main

2022

100

24

–1

2)

2021

100

24

0

2)

Fraport Brasil S.A. Aeroporto de Fortaleza, Fortaleza, Brasilien

2022

100

104.427

–5.243

2021

100

97.975

–13.624

Fraport Brasil S.A. Aeroporto de Porto Alegre, Porto Alegre, Brasilien

2022

100

156.744

3.157

2021

100

137.584

–1.677

Fraport Bulgaria EAD, Sofia, Bulgarien

2022

100

7

0

1)

2021

100

7

–3

1)

Fraport Casa GmbH, Neu-Isenburg

2022

100

42.016

1.351

2)

2021

100

42.020

1.379

2)

Fraport Casa Commercial GmbH, Neu-Isenburg

2022

100

6.849

212

2021

100

6.637

3.390

Fraport Cleveland Inc., Cleveland, USA

2022

100

6.909

1.797

2021

100

4.845

1.213

Fraport Facility Servicews GmbH, Frankfurt am Main

2022

100

6.015

3.010

2021

100

1.849

3.373

Fraport Immobilienservice- und Entwicklungs GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main

2022

100

14.375

23.383

2) 3)

2021

100

14.375

16.923

2) 3)

Fraport Malta Business Services Ltd., St. Julians, Malta

2022

100

266.509

–161.927

2021

100

428.436

8.413

Fraport Malta Investment Ltd., St. Julians, Malta

2022

100

25.620

34

2021

100

25.586

–9

Fraport Malta Ltd., St. Julians, Malta

2022

100

291.523

–161.843

2021

100

453.366

18.538

Tochtergesellschaften

Name, Sitz der Gesellschaft

Anteil am Kapital
in %

Eigenkapital
(nach IFRS)
in Tsd

Ergebnis
(nach IFRS)
in Tsd

Fraport Maryland Inc., Maryland, USA

2022

100

29.497

3.624

2021

100

24.452

5.738

Fraport New York Inc., New York, USA

2022

100

3.235

4.488

2021

100

–1.124

9.197

Fraport Newark LLC., Newark, USA

2022

100

2.238

748

2021

100

1.415

690

Fraport Objekt Mönchhof GmbH, Frankfurt am Main

2022

100

31

1

2021

100

31

1

Fraport Objekte 162 163 GmbH, Frankfurt am Main

2022

100

32

1

2021

100

31

1

Fraport (Philippines) Services, Inc., Manila, Philippinen

2022

99,99

0

0

1)

2021

99,99

0

0

1)

Fraport Peru S.A.C., Lima, Peru

2022

100

1.100

149

2021

100

851

321

Fraport Passenger Services GmbH, Frankfurt am Main

2022

100

350

580

2)

2021

100

350

43

2)

Fraport Pittsburgh Inc., Pittsburgh, USA

2022

100

7.215

–8.318

2021

100

14.544

391

Fraport Real Estate Mönchhof GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main

2022

100

7.851

19.385

2) 3)

2021

100

7.506

12.628

2) 3)

Fraport Real Estate Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main

2022

100

47

2

2021

100

45

0

Fraport Real Estate 162 163 GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main

2022

100

7.420

4.641

2) 3)

2021

100

7.228

4.711

2) 3)

Fraport Regional Airports of Greece A S.A. Athen, Griechenland

2022

65,0

124.733

46.731

2021

73,4

76.701

12.871

Fraport Regional Airports of Greece B S.A. Athen, Griechenland

2022

65,0

78.054

21.246

2021

73,4

55.941

10.310

Fraport Regional Airports of Greece Management Company S.A. Athen, Griechenland

2022

65,0

7.862

1.942

2021

73,4

5.966

1.559

Fraport Saudi Arabia for Airport Management and Development Services Company Ltd., Riad, Saudi-Arabien

2022

100

1.778

–366

2021

100

4.299

–286

Fraport Slovenija, d.o.o. Zgornji Brnik, Slowenien

2022

100

194.739

–2.575

2021

100

197.133

–2.558

Fraport Tennessee Inc., Nashville, USA

2022

100

–5.489

2.670

2021

100

–7.662

–774

Fraport Turkey Havalimani Yatirimlari Anonim Sirketi, Antalya, Türkei

2022

100

44.104

3.720

2021

100

11.576

3.617

Fraport Twin Star Airport Management AD, Varna, Bulgarien

2022

60

99.870

4.205

2021

60

95.920

868

Fraport USA Inc., Pittsburgh, USA

2022

100

2.754

–756

2021

100

3.301

–1.624

FraSec Aviation Security GmbH, Frankfurt am Main

2022

74

15.744

5.173

2021

100

12.725

31.041

FraSec Flughafensicherheit GmbH, Frankfurt am Main

2022

100

7.540

–5.489

2)

2021

100

7.449

–10.220

2)

FraSec Fraport Security Services GmbH, Frankfurt am Main

2022

100

–1.052

5.756

2)

2021

100

–6.971

–18.744

2)

FraSec Services GmbH, Frankfurt am Main

2022

100

1.044

224

2)

2021

100

1.039

–3.566

2)

FraSec VG GmbH, Frankfurt am Main

2022

100

25

0

1)

2021

100

25

0

1)

FRA – Vorfeldkontrolle GmbH, Kelsterbach

2022

100

163

231

2)

2021

100

51

109

2)

Lima Airport Partners S.R.L., Lima, Peru

2022

80,01

443.553

37.506

2021

80,01

383.499

11.544

Media Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main

2022

51

8.261

967

2021

51

7.294

–521

Gemeinschaftsunternehmen

Name, Sitz der Gesellschaft

Anteil am Kapital
in %

Eigenkapital
(nach IFRS)
in Tsd

Ergebnis
(nach IFRS)
in Tsd

AirITSystems GmbH, Hannover

2022

50

5.695

1.551

2021

50

5.279

2.027

FCS Frankfurt Cargo Services GmbH, Frankfurt am Main

2022

49

12.202

6.820

2021

49

5.310

11.584

FraAlliance GmbH, Frankfurt am Main

2022

50

1.218

193

4)

Frankfurt Airport Retail GmbH & Co. KG, Hamburg

2022

50

42.113

21.733

2021

50

20.381

6.922

Frankfurt Airport Retail Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main

2022

50

22

1

2021

50

21

1

Fraport TAV Antalya Terminal Isletmeciligi A.S., Antalya, Türkei

2022

51/50

92.924

125.362

5)

2021

51/50

–4.321

39.169

5)

Fraport TAV Antalya Yatirim, Yapim ve İşletme A.Ş. Antalya, Türkei

2022

49

727.973

–22.577

2021

49

1

0

Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens GmbH, Frankfurt am Main

2022

33,33

4.155

–1.750

2021

33,33

5.906

2.040

Medical Airport Service GmbH, Mörfelden-Walldorf

2022

50

18.075

2.175

2021

50

17.798

3.795

M-Port GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg

2022

50

25

2.306

2021

50

25

12.215

M-Port Verwaltungs GmbH, Neu-Isenburg

2022

50

24

0

2021

50

24

–1

N*ICE Aircraft Services & Support GmbH, Frankfurt am Main

2022

52

9.119

1.512

2021

52

8.092

451

Pantares Tradeport Asia Ltd., Hongkong, China

2022

50

6.924

1.767

2021

50

7.157

2.350

PEG Europa Real Estate GmbH, Neu-Isenburg

2022

50

2.949

–1

4)

Shanghai Frankfurt Airport Consulting Services Co., Ltd., Schanghai, China

2022

50

180

–36

2021

50

220

–95

Terminal for Kids gGmbH, Frankfurt am Main

2022

50

3.966

47

2021

50

3.919

28

Assoziierte Unternehmen

Name, Sitz der Gesellschaft

Anteil am Kapital
in %

Eigenkapital
(nach IFRS)
in Tsd

Ergebnis
(nach IFRS)
in Tsd

Airmail Center Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main

2022

40

5.363

–135

2021

40

5.498

341

ASG Airport Service Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main

2022

49

–9.677

–3.376

2021

49

–6.301

–1.624

operational services GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main

2022

50

33.407

15.922

2021

50

31.141

14.655

Thalita Trading Ltd., Lakatamia, Zypern;
Northern Capital Gateway LLC, St. Petersburg, Russland

2022

25

–453.900

–104

2021

25

–498.700

–13.300

Andere Beteiligungen

Name, Sitz der Gesellschaft

Anteil am Kapital
in %

Eigenkapital
(nach lokalen Vorschriften)
in Tsd

Ergebnis
(nach lokalen Vorschriften)
in Tsd

Delhi International Airport Private Ltd., Neu-Delhi, Indien

2022

10

187.244

–44.527

6)

2021

10

279.540

–75.105

6)

Flughafen Parken GmbH, Frankfurt am Main

2022

20,0

840

545

2021

16,7

295

22

Gateways for India Airports Private Ltd., Bangalore, Indien

2022

13,51

0

0

1)

2021

13,51

0

0

1)

Ineuropa Handling Alicante, U.T.E., Madrid, Spanien

2022

20

0

0

1) 7) 8)

2007

20

–575

–786

1) 8) 9)

Ineuropa Handling Madrid, U.T.E., Madrid, Spanien

2022

20

0

0

1) 7) 8)

2007

20

–1.282

–2.604

1) 8) 9)

Ineuropa Handling Mallorca, U.T.E., Madrid, Spanien

2022

20

0

0

1) 7) 8)

2007

20

871

270

1) 8) 9)

Ineuropa Handling Teneriffa, U.T.E., Madrid, Spanien

2022

20

0

0

1) 7) 8)

2007

20

1.642

–762

1) 8) 9)

Perishable-Center Verwaltungs-GmbH Zentrum für verderbliche Güter Frankfurt,
Frankfurt am Main

2022

10

0

0

9)

2021

10

2.824

1.821

The Squaire GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main

2022

5,1

0

0

9)

2021

5,1

–645.351

–20.298

1) Gesellschaft inaktiv beziehungsweise in Liquidation.

2) IFRS-Ergebnis vor Ergebnisübernahme.

3) Bei Personenhandelsgesellschaften sind unter Eigenkapital Kapitalanteile sowie Gewinn- und Verlustanteile der Kommanditisten ausgewiesen

(nach IAS 32 stellen diese Fremdkapital dar).

4) Zugang im Jahr 2022.

5) 51 % Kapitalanteile, 50 % Dividendenrechte.

6) Geschäftsjahr der Gesellschaft endet am 31. März.

7) Es besteht kein Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik.

8) Eigenkapital wurde größtenteils beziehungsweise vollständig zurückgezahlt.

9) Aktueller Abschluss liegt nicht vor.

Frankfurt am Main, 24. Februar 2023

Fraport AG

Frankfurt Airport Services Worldwide

Der Vorstand

Dr. Stefan Schulte, Anke Giesen, Julia Kranenberg, Dr. Pierre Dominique Prümm, Prof. Dr. Matthias Zieschang