Zusammengefasster Lagebericht

Weiterentwicklung des Risikomanagement Systems

Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung des Risikomanagement Systems wurde eine Methodik zur Analyse von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Lieferanten entwickelt und in den Risikomanagement Prozess integriert. Hierbei wurde insbesondere den Vorgaben nach dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)) entsprochen. Die im LkSG geforderte Risikoanalyse wird ab dem Geschäftsjahr 2023 einmal im Jahr durchgeführt sowie anlassbezogen, falls mit einer wesentlich veränderten oder wesentlich erweiterten Risikolage in der Lieferkette gerechnet werden muss.